Wer muss bei einer Pfändung den Nachweis über eine unterhaltsberechtigte Person erbringen?

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Bei einer Pfändung muss der Gläubiger, der die Pfändung beantragt, in der Regel nachweisen, dass eine unterhaltsberechtigte Person vorhanden ist. Dies geschieht häufig durch Vorlage entsprechender Unterlagen, wie zum Beispiel Urteile oder Vereinbarungen über Unterhalt. Der Schuldner kann jedoch auch Beweise vorlegen, um zu zeigen, dass er unterhaltspflichtig ist und somit bestimmte Beträge von der Pfändung ausgenommen werden sollten.

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