In Deutschland richtet sich die Unterhaltspflicht nach dem Einkommen der Eltern und dem Bedarf der Kinder. Grundsätzlich sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, wenn die Kinder nicht mehr... [mehr]
Bei einer Pfändung muss der Gläubiger, der die Pfändung beantragt, in der Regel nachweisen, dass eine unterhaltsberechtigte Person vorhanden ist. Dies geschieht häufig durch Vorlage entsprechender Unterlagen, wie zum Beispiel Urteile oder Vereinbarungen über Unterhalt. Der Schuldner kann jedoch auch Beweise vorlegen, um zu zeigen, dass er unterhaltspflichtig ist und somit bestimmte Beträge von der Pfändung ausgenommen werden sollten.
In Deutschland richtet sich die Unterhaltspflicht nach dem Einkommen der Eltern und dem Bedarf der Kinder. Grundsätzlich sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig, wenn die Kinder nicht mehr... [mehr]
Bei volljährigen Kindern (ab 18 Jahren) sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig, unabhängig davon, bei wem das Kind lebt. Das gilt auch, wenn das Kind psychisch kran... [mehr]