Ist statt eines Tokens für den DOI-Nachweis ein Tracking Pixel oder Embedded Code zulässig?

Antwort

Für den DOI-Nachweis (Digital Object Identifier) ist in der Regel ein eindeutiger, maschinenlesbarer Nachweis erforderlich, der belegt, dass ein bestimmtes Dokument oder Objekt tatsächlich veröffentlicht wurde und eindeutig identifizierbar ist. Der DOI selbst ist ein standardisiertes System, das von der International DOI Foundation verwaltet wird. Ein **Token** im Kontext des DOI-Nachweises ist meist ein eindeutiger Code oder eine Zeichenkette, die zur Authentifizierung oder Verifizierung dient. **Tracking Pixel** oder **Embedded Code** hingegen sind technische Mittel, die typischerweise zur Analyse von Zugriffen oder zur Einbindung von Inhalten verwendet werden. Sie dienen nicht der eindeutigen Identifikation oder Verifizierung eines Objekts im Sinne des DOI-Systems. **Fazit:** Ein Tracking Pixel oder Embedded Code ist **nicht** als Ersatz für einen Token im Rahmen des DOI-Nachweises zulässig. Für den DOI-Nachweis muss der DOI selbst (z.B. als Link oder als maschinenlesbarer Code) angegeben werden. Tracking Pixel oder Embedded Code erfüllen nicht die Anforderungen an die Nachweisführung und Identifikation, wie sie das DOI-System vorsieht. Weitere Informationen zum DOI-System findest du bei der [International DOI Foundation](https://www.doi.org/).

Kategorie: Recht Tags: DOI Tracking Nachweis
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