Wann verjährt Schadensersatz aus Betrug in Deutschland?

Antwort vom

In Deutschland verjährt der Anspruch auf Schadensersatz wegen Betrugs grundsätzlich nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Geschädigte von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Beispiel: Erfährst du im Jahr 2021 von dem Betrug und dem Täter, beginnt die Frist am 31.12.2021 und endet am 31.12.2024. Unabhängig von der Kenntnis verjährt der Anspruch spätestens nach zehn Jahren ab Entstehung des Anspruchs (§ 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB), in Ausnahmefällen nach 30 Jahren (§ 199 Abs. 3 Nr. 2 BGB), etwa bei bestimmten besonders schweren Taten. Weitere Informationen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB): https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html

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