Was bedeutet Hemmung der Verjährung?

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Die Hemmung der Verjährung bedeutet, dass der Ablauf der Verjährungsfrist für einen bestimmten Zeitraum angehalten wird. Während der Hemmung läuft die Verjährungsfrist also nicht weiter. Nach Ende des Hemmungsgrundes läuft die Frist weiter, als wäre die Zeit der Hemmung nicht vergangen. Typische Gründe für die Hemmung der Verjährung nach deutschem Recht (§§ 203–209 BGB) sind zum Beispiel: - **Verhandlungen** zwischen Gläubiger und Schuldner über den Anspruch (§ 203 BGB) - **Erhebung einer Klage** oder Zustellung eines Mahnbescheids (§ 204 BGB) - **Höhere Gewalt** (z. B. Naturkatastrophen, Krieg) - **Leistungsverweigerungsrechte** (z. B. Stundung, § 205 BGB) - **Familienrechtliche Gründe** (z. B. zwischen Ehegatten während der Ehe, § 207 BGB) Nach Wegfall des Hemmungsgrundes läuft die Verjährungsfrist weiter. Die Zeit der Hemmung wird also nicht mitgerechnet. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__203.html).

Kategorie: Recht Tags: Hemmung Verjährung Gesetz

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