Jeder Elternteil kann pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen und diese grundsätzlich frei zwischen euch aufteilen – gleichzeitig, nacheinander oder abwechselnd. Entscheidend sind nur die...
In welcher Vorschrift ist Teilzeitarbeit bis 32 Wochenstunden während der Elternzeit geregelt?
Antwort vomDie Regelung, dass während der Elternzeit eine Teilzeitarbeit von bis zu 32 Wochenstunden erlaubt ist, findet sich im **§ 15 Absatz 4 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)**. Dort heißt es: > „Während der Elternzeit ist eine Erwerbstätigkeit zulässig, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.“ Quelle: [§ 15 BEEG – Anspruch auf Elternzeit](https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__15.html)