Ob ein Vertrag gekündigt werden sollte, wenn der Dienstleister gegen den Vertrag verstoßen hat und eine Freistellungsklausel enthalten ist, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Art un... [mehr]
In deinem beschriebenen Fall – 16 Jahre keine Teilnahme am Unterricht, keine Beitragszahlungen, keine Kontaktaufnahme durch die Kung Fu Schule – sind Ansprüche der Schule auf rückständige Mitgliedsbeiträge in der Regel ausgeschlossen. Hier die wichtigsten rechtlichen Aspekte dazu: **1. Vertragsverhältnis und Kündigung:** Wenn du nie offiziell gekündigt hast, könnte die Schule theoretisch davon ausgehen, dass die Mitgliedschaft noch besteht. Allerdings ist es in der Praxis und nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zumutbar, dass ein Verein oder eine Schule nach so langer Zeit ohne Kontakt plötzlich Beiträge fordert. **2. Verjährung:** Forderungen auf Mitgliedsbeiträge verjähren nach deutschem Recht grundsätzlich nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§ 199 BGB). Nach 16 Jahren wären also selbst theoretisch bestehende Ansprüche längst verjährt. **3. Mitwirkungspflicht der Schule:** Die Schule hätte dich bei ausbleibenden Zahlungen kontaktieren und ggf. mahnen müssen. Wenn sie das über 16 Jahre nicht getan hat, spricht das dafür, dass sie selbst nicht mehr von einer aktiven Mitgliedschaft ausgegangen ist. **4. Praktische Handhabung:** In der Praxis ist es extrem unwahrscheinlich, dass eine Schule nach so langer Zeit noch Ansprüche erhebt. Sollte sie es dennoch tun, könntest du dich auf Verjährung und fehlende Mitwirkung berufen. **Fazit:** Nach 16 Jahren ohne Kontakt, Beitragszahlung und ohne Mahnungen bestehen keine durchsetzbaren Ansprüche der Kung Fu Schule mehr gegen dich. **Hinweis:** Im Einzelfall kann es auf die Satzung der Schule und die genaue Vertragsgestaltung ankommen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine rechtliche Beratung. Weitere Informationen zu Verjährung findest du z.B. hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__199.html
Ob ein Vertrag gekündigt werden sollte, wenn der Dienstleister gegen den Vertrag verstoßen hat und eine Freistellungsklausel enthalten ist, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Art un... [mehr]
Ja, du darfst kündigen, wenn du das Rentenalter erreicht hast, auch wenn die Rentenunterlagen („Rentenpapiere“) noch nicht vollständig bearbeitet oder bewilligt sind. Die Beendig... [mehr]
Um aus einem bestehenden Schulvertrag herauszukommen, solltest du folgende Schritte beachten: 1. **Vertrag prüfen:** Schau dir den Schulvertrag genau an. Achte besonders auf die Kündigungsf... [mehr]
In Deutschland unterliegt die Rückforderung von nicht gezahlter Pacht der regelmäßigen Verjährungsfrist nach § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Diese beträgt **dr... [mehr]
Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Die **Frist für eine schuldbefreiende Zahlung** bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen ein Schuldner eine fällige Geldschuld so leisten muss, dass er von seiner Verpflichtung befreit wird... [mehr]
Eine zivilrechtliche Klage hemmt die Verjährung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB. Maßgeblich für die Hemmung ist dabei der Eingang der Klageschrift bei Gericht, **sofern**... [mehr]
Ein Handelsvertretervertrag, der eine feste Laufzeit mit der Möglichkeit zur Kündigung „zur Jahresmitte und zum Jahresende mit einer Frist von 3 Monaten“ vorsieht, kann grunds&au... [mehr]