Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) verjähren gemäß § 11 UKlaG in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der...
Die **Frist für eine schuldbefreiende Zahlung** bezeichnet den Zeitraum, innerhalb dessen ein Schuldner eine fällige Geldschuld so leisten muss, dass er von seiner Verpflichtung befreit wird. Entscheidend ist dabei, dass die Zahlung rechtzeitig und auf die richtige Weise beim Gläubiger eingeht. Im deutschen Recht (§ 271 BGB) gilt grundsätzlich: Ist keine bestimmte Zeit für die Leistung bestimmt, kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen und der Schuldner sie sofort bewirken. Gibt es eine vereinbarte oder gesetzlich bestimmte Frist, muss die Zahlung innerhalb dieser Frist beim Gläubiger eingehen. **Wichtig:** Schuldbefreiend wirkt die Zahlung nur, wenn sie an den richtigen Gläubiger oder eine empfangsberechtigte Person erfolgt und der Betrag rechtzeitig eingeht. Bei Überweisungen zählt in der Regel der Zeitpunkt des Geldeingangs auf dem Konto des Gläubigers (nicht der Überweisungsauftrag). **Beispiel:** Ist eine Rechnung bis zum 31.03. zu zahlen, muss das Geld spätestens an diesem Tag auf dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben sein, damit die Zahlung schuldbefreiend wirkt. **Weitere Informationen:** - [§ 271 BGB – Zeit der Leistung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__271.html) - [§ 362 BGB – Erlöschen durch Leistung](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__362.html) Falls du einen konkreten Fall meinst (z.B. Miete, Steuern, etc.), kann die Frist je nach Rechtsgebiet unterschiedlich geregelt sein.
Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) verjähren gemäß § 11 UKlaG in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der...
Ein einzelner Punkt im Fahreignungsregister (umgangssprachlich „Punkte in Flensburg“) verfällt in der Regel nach 2,5 Jahren, sofern kein neuer Verstoß hinzukommt. Die Frist begi...
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