Ein einzelner Punkt im Fahreignungsregister (umgangssprachlich „Punkte in Flensburg“) verfällt in der Regel nach 2,5 Jahren, sofern kein neuer Verstoß hinzukommt. Die Frist begi...
Unterlassungsansprüche nach dem Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) verjähren gemäß § 11 UKlaG in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Hier der relevante Gesetzestext (§ 11 UKlaG): > „Die Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung verjähren in sechs Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist und der Anspruchsberechtigte von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.“ Weitere Informationen findest du direkt im [Gesetzestext zum UKlaG](https://www.gesetze-im-internet.de/uklag/__11.html).
Ein einzelner Punkt im Fahreignungsregister (umgangssprachlich „Punkte in Flensburg“) verfällt in der Regel nach 2,5 Jahren, sofern kein neuer Verstoß hinzukommt. Die Frist begi...
In deinem beschriebenen Fall – 16 Jahre keine Teilnahme am Unterricht, keine Beitragszahlungen, keine Kontaktaufnahme durch die Kung Fu Schule – sind Ansprüche der Schule auf rüc...