Ist es Betrug, wenn Kriminelle älteren Menschen Lottoverträge aufschwatzen und deren Kontoverbindung ergaunern?

Antwort vom

Ja, das kann den Tatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) erfüllen. Betrug liegt vor, wenn jemand durch Vorspiegelung falscher Tatsachen oder durch das Unterdrücken wahrer Tatsachen einen anderen täuscht, um sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen und dadurch das Vermögen des Getäuschten geschädigt wird. Wenn Kriminelle gezielt ältere Menschen täuschen, ihnen etwa vorgaukeln, sie hätten eine Gewinnchance oder müssten einen Vertrag abschließen, und sich so Zugang zu deren Kontoverbindung verschaffen, um unberechtigt Geld abzubuchen, sind die Voraussetzungen des Betrugs in der Regel erfüllt. Besonders schutzbedürftig sind dabei ältere Menschen, da sie oft gezielt Opfer solcher Maschen werden. Weitere Informationen zum Straftatbestand findest du hier: [§ 263 StGB – Betrug](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html)

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