In vielen rechtlichen oder behördlichen Verfahren kann es erforderlich sein, dass du persönlich erscheinst. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel: 1. **Aufklärung des S... [mehr]
In der Zivilprozessordnung (ZPO) gibt es verschiedene Verfahrensarten, die sich in der Regel nach dem Streitwert und der Art des Verfahrens unterscheiden. Die wichtigsten Verfahrensarten sind: 1. **Ordentliches Verfahren**: Dies ist das Regelverfahren, das in den §§ 1-3 ZPO geregelt ist. Es wird in der Regel bei höheren Streitwerten angewendet. 2. **Einstweiliges Verfahren**: Hierbei handelt es sich um ein Verfahren, das auf schnelle Entscheidungen abzielt, um vorläufige Maßnahmen zu treffen, bevor eine endgültige Entscheidung in der Hauptsache getroffen wird (§§ 935 ff. ZPO). 3. **Mahnverfahren**: Dieses Verfahren dient der schnellen Durchsetzung von Geldforderungen. Es wird durch einen Mahnbescheid eingeleitet (§§ 688 ff. ZPO). 4. **Urkundenprozess**: In diesem Verfahren wird die Entscheidung ausschließlich auf der Grundlage von Urkunden getroffen, ohne dass eine mündliche Verhandlung stattfindet (§§ 595 ff. ZPO). 5. **Versäumnisverfahren**: Dieses Verfahren kommt zur Anwendung, wenn eine Partei nicht zur mündlichen Verhandlung erscheint und die andere Partei einen Antrag auf Versäumnisurteil stellt (§§ 330 ff. ZPO). 6. **Rechtsmittelverfahren**: Hierbei handelt es sich um Verfahren, die zur Überprüfung von Entscheidungen in der ersten Instanz dienen, wie Berufung und Revision (§§ 511 ff. ZPO für die Berufung und §§ 332 ff. ZPO für die Revision). Diese Verfahrensarten sind darauf ausgelegt, unterschiedliche rechtliche Bedürfnisse und Situationen im Zivilrecht zu adressieren.
In vielen rechtlichen oder behördlichen Verfahren kann es erforderlich sein, dass du persönlich erscheinst. Das kann verschiedene Gründe haben, zum Beispiel: 1. **Aufklärung des S... [mehr]
Ja, mit einer Deckungszusage „dem Grunde nach“ von der Rechtsschutzversicherung kannst du grundsätzlich schon vor Gericht gehen. Die Deckungszusage „dem Grunde nach“ bedeu... [mehr]
Die Revisionssumme für ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) beträgt grundsätzlich 20.000 Euro. Diese Wertgrenze ist in § 542 Abs. 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ge... [mehr]
Die Entschädigung für die Erstellung eines Befundsberichts durch ein Gerichtsgutachten richtet sich in Deutschland nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG). Die... [mehr]
Eine Beschwerde bei Gericht ist ein Rechtsmittel, mit dem gerichtliche Entscheidungen angefochten werden können. Die genaue Vorgehensweise und die Rechtsgrundlage hängen davon ab, in welchem... [mehr]
Gericht und Polizei arbeiten grundsätzlich getrennt, haben aber Berührungspunkte. Die Polizei ist für die Ermittlung von Straftaten zuständig und leitet ihre Ergebnisse (Ermittlung... [mehr]
Um 1780 wurden Vorladungen zu Gericht in der Regel von sogenannten Gerichtsdienern, Gerichtsboten oder auch Gerichtsvollziehern überbracht. Diese Personen waren offiziell beauftragt, gerichtliche... [mehr]