Sind Vormundschaftsverfahren öffentlich?

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Vormundschaftsverfahren sind in Deutschland grundsätzlich nicht öffentlich. Das bedeutet, dass die Verhandlungen vor dem Familiengericht, die die Bestellung eines Vormunds oder die Regelung der Vormundschaft betreffen, unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Dies dient dem Schutz der betroffenen minderjährigen oder betreuungsbedürftigen Personen und ihrer Privatsphäre. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 170 FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Danach sind Verfahren in Kindschaftssachen, wozu auch Vormundschaftsverfahren zählen, nicht öffentlich. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann das Gericht die Öffentlichkeit ganz oder teilweise zulassen, wenn dies aus besonderen Gründen angezeigt ist. Weitere Informationen findest du beispielsweise beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie/unterbringung_betreuung/vormundschaft_node.html).

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