Vormundschaftsverfahren sind in Deutschland grundsätzlich nicht öffentlich. Das bedeutet, dass die Verhandlungen vor dem Familiengericht, die die Bestellung eines Vormunds oder die Regelung... [mehr]
Eine Ergänzungspflegschaft muss beantragt werden, wenn die sorgeberechtigten Eltern (oder ein Elternteil) in bestimmten Angelegenheiten nicht für das Kind handeln dürfen oder können, weil ein Interessenkonflikt besteht. Typische Fälle sind: - **Rechtsgeschäfte zwischen Eltern und Kind:** Zum Beispiel, wenn ein Elternteil dem Kind etwas schenken oder verkaufen möchte. - **Erbschaftsangelegenheiten:** Wenn das Kind von einem Elternteil erbt und der andere Elternteil als gesetzlicher Vertreter in dieser Erbschaftsangelegenheit handeln müsste. - **Gerichtliche Verfahren:** Wenn Eltern und Kind gegensätzliche Interessen in einem Verfahren haben. Die Ergänzungspflegschaft wird beim zuständigen Familiengericht beantragt. Das Gericht bestellt dann einen Ergänzungspfleger, der das Kind in der jeweiligen Angelegenheit vertritt. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie/ergaenzungspflegschaft_node.html).
Vormundschaftsverfahren sind in Deutschland grundsätzlich nicht öffentlich. Das bedeutet, dass die Verhandlungen vor dem Familiengericht, die die Bestellung eines Vormunds oder die Regelung... [mehr]