Wie ist mit einem ursprünglich rechtswidrigen Dauerverwaltungsakt umzugehen, der nach Klageerhebung aufgrund einer Änderung der Rechtslage rechtmäßig wird?

Antwort

In einem solchen Fall, in dem ein ursprünglich rechtswidriger Dauerverwaltungsakt nach Klageerhebung aufgrund einer Änderung der Rechtslage rechtmäßig wird, sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen: 1. **Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung**: Die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts wird nach der aktuellen Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts beurteilt. Wenn sich die Rechtslage geändert hat und der Verwaltungsakt nun rechtmäßig ist, kann das Gericht die Klage abweisen. 2. **Rückwirkung der Änderung**: Es ist zu prüfen, ob die Änderung der Rechtslage rückwirkend wirkt oder nur für die Zukunft gilt. Wenn die Änderung rückwirkend gilt, könnte dies Auswirkungen auf die bereits ergangenen Entscheidungen haben. 3. **Vertrauensschutz**: Es könnte auch eine Rolle spielen, ob die betroffene Person auf die ursprüngliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts vertraut hat und ob ein Vertrauensschutz besteht. 4. **Mögliche Folgen für die Klage**: Das Gericht könnte die Klage als unbegründet abweisen, da der Verwaltungsakt nun rechtmäßig ist. Alternativ könnte es auch eine Aufhebung des ursprünglichen Verwaltungsakts in Betracht ziehen, wenn dies im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes erforderlich ist. Insgesamt hängt die genaue Handhabung von den spezifischen Umständen des Einzelfalls und der Art der Rechtsänderung ab. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen.

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