Welche Strafe droht bei Unterschlagung in einer Insolvenz durch den Geschäftsführer?

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Unterschlagung während einer Insolvenz kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für den Geschäftsführer haben. In Deutschland wird Unterschlagung gemäß § 246 StGB (Strafgesetzbuch) geahndet. Die Strafen können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren umfassen. Wenn die Unterschlagung im Zusammenhang mit einer Insolvenz steht, können zusätzliche Straftatbestände wie Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) oder Bankrott (§ 283 StGB) relevant werden, was die Strafen weiter verschärfen kann. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Beistand zu suchen, um die spezifischen Umstände und möglichen Verteidigungsstrategien zu klären.

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