Wenn ein Geschäftsführer Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat nach § 26... [mehr]
Unterschlagung während einer Insolvenz kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für den Geschäftsführer haben. In Deutschland wird Unterschlagung gemäß § 246 StGB (Strafgesetzbuch) geahndet. Die Strafen können Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren umfassen. Wenn die Unterschlagung im Zusammenhang mit einer Insolvenz steht, können zusätzliche Straftatbestände wie Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) oder Bankrott (§ 283 StGB) relevant werden, was die Strafen weiter verschärfen kann. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Beistand zu suchen, um die spezifischen Umstände und möglichen Verteidigungsstrategien zu klären.
Wenn ein Geschäftsführer Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat nach § 26... [mehr]
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Die Tatsache, dass ein Geschäftsführer einer Reederei trotz des Eingeständnisses, Sozialabgaben nicht fristgerecht abgeführt zu haben, noch im Amt ist, kann verschiedene Gründ... [mehr]
Ja, die gängige Abkürzung für Geschäftsführer ist **GF**. In offiziellen Dokumenten oder im Schriftverkehr wird häufig „GF“ verwendet, um die Position des Ges... [mehr]
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]