§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
§ 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland regelt das sogenannte "Überhangsrecht". Der Paragraph besagt: (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück in sein Grundstück hinüberwachsen, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt für herüberragende Zweige, wenn er dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt. Das Recht, Wurzeln abzuschneiden, steht dem Eigentümer auch ohne vorherige Fristsetzung zu. (2) Der Eigentümer des Grundstücks kann den Überhang nicht abschneiden, wenn die Wurzeln oder Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen. Weitere Informationen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter [§ 910 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__910.html).
§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
§ 117 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das sogenannte Scheingeschäft. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien ein Rechtsgeschäft nur zum Schein abschließen,... [mehr]
Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB, nicht § 106 BGB) regelt, dass Minderjährige Verträge wirksam abschließen können, wenn sie die Leistung mit... [mehr]
§ 242 BGB ist eine zentrale Vorschrift im deutschen Zivilrecht und lautet: **§ 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben** *"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu be... [mehr]
Im deutschen Recht regelt § 1896 BGB die rechtliche Betreuung. Eine rechtliche Betreuung wird eingerichtet, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperl... [mehr]
Nach § 2018 BGB („Herausgabeanspruch des Eigentümers“) ist geregelt, dass der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann. Zu den Kosten der Herausga... [mehr]
§ 362 BGB regelt im deutschen Zivilrecht die sogenannte "Erfüllung" einer Schuld. Das bedeutet: Eine Verpflichtung aus einem Schuldverhältnis (z.B. aus einem Vertrag) erlischt... [mehr]