Der Begriff „Paragraph 34b“ ist ohne weiteren Kontext nicht eindeutig, da es in verschiedenen Gesetzen unterschiedliche Paragraphen mit dieser Nummer geben kann. Besonders häufig wird... [mehr]
§ 910 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland regelt das sogenannte "Überhangsrecht". Der Paragraph besagt: (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück in sein Grundstück hinüberwachsen, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt für herüberragende Zweige, wenn er dem Nachbarn eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt. Das Recht, Wurzeln abzuschneiden, steht dem Eigentümer auch ohne vorherige Fristsetzung zu. (2) Der Eigentümer des Grundstücks kann den Überhang nicht abschneiden, wenn die Wurzeln oder Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen. Weitere Informationen findest du im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unter [§ 910 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__910.html).
Der Begriff „Paragraph 34b“ ist ohne weiteren Kontext nicht eindeutig, da es in verschiedenen Gesetzen unterschiedliche Paragraphen mit dieser Nummer geben kann. Besonders häufig wird... [mehr]
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Schwarzarbeit wird in Deutschland im **Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG)** geregelt. Der zentrale Paragraph, der die Definition und das Verbot von Schwarzarbeit enthält, ist **&s... [mehr]
Ja, das ist richtig. Seit der Umsetzung der EU-Richtlinie über digitale Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/770) in deutsches Recht durch die BGB-Reform zum 1. Januar 2022 ist das... [mehr]
Die Formulierung „Die Gefahr des Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht heute auf den Eigentümer über“ bezieht sich auf die sogenannte Gefahrtragung, also dara... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]
§ 1603 BGB regelt die Leistungsfähigkeit beim Unterhalt. Der Paragraph besagt, dass eine Person nur insoweit zum Unterhalt verpflichtet ist, als sie dazu in der Lage ist, ohne den eigenen an... [mehr]
§ 1613 BGB regelt im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) den sogenannten "Rückwirkenden Unterhalt" im Unterhaltsrecht. Die Vorschrift ist besonders im Zusammenhang mit Kin... [mehr]
Die §§ 1570 ff. BGB regeln den sogenannten nachehelichen Unterhalt im deutschen Familienrecht. Sie bestimmen, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein geschiedener Ehegatte vo... [mehr]