Klageerzwingung bei fehlender Rechtsmittelbelehrung im Ablehnungsbescheid der Staatsanwaltschaft?

Antwort

Ja, die Möglichkeit der Klageerzwingung besteht grundsätzlich, auch wenn die Staatsanwaltschaft in ihrem Ablehnungsbescheid keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt hat. Die fehlende Rechtsmittelbelehrung kann jedoch Auswirkungen auf die Fristen haben, innerhalb derer ein Rechtsmittel eingelegt werden kann. In vielen Fällen wird die Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels verlängert, wenn die Belehrung fehlt. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Möglichkeiten und Fristen zu klären.

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