Darf ein Geschäftsführer, der einziger Anteilseigner einer GmbH ist, sich gesetzlich versichern?

Antwort

Ja, ein Geschäftsführer, der alleiniger Anteilseigner einer GmbH, kann sich gesetzlich versichern. In Deutschland besteht für Gesellschafter-Geschäftsführer die Möglichkeit, sich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu versichern, wenn sie nicht als selbstständig gelten. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen und Regelungen, die beachtet werden müssen, insbesondere hinsichtlich der Einkommensgrenze und der Art der Tätigkeit. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Krankenkasse oder einem Fachanwalt für Sozialrecht zu informieren, um die individuellen Möglichkeiten und Bedingungen zu klären.

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