Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind Personen geschäftsunfähig, wenn sie das siebte Lebensjahr noch nichtendet haben (§ 104 BGB) oder wenn sie sich in einem Zustand befinden, der sie nicht in der Lage versetzt, die Bedeutung und die Folgen ihrer Handlungen zu erkennen, wie beispielsweise bei bestimmten psychischen Erkrankungen (§ 104 BGB). Die grundlegende Folge der Geschäftsunfähigkeit ist, dass alle von geschäftsunfähigen Personen getätigten Rechtsgeschäfte grundsätzlich nichtig sind (§ 105 BGB). Das bedeutet, dass solche Geschäfte von Anfang an keine rechtlichen Wirkungen entfalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Geschäften, die lediglich einen rechtlichen Vorteil verschaffen (z.B. Schenkungen). In solchen Fällen können die Geschäfte unter bestimmten Bedingungen wirksam sein.
Ein Antrag auf Beiziehung der Akten des Ausgangsprozesses (einschließlich des Sachverständigengutachtens) im Rahmen einer Klage nach § 839a BGB kann beispielsweise wie folgt formuliert... [mehr]
Die ersten Seiten einer Klageschrift nach § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen) sollten klar und strukturiert aufgebaut sein. Hier ein Überblick, wie die Einleitung un... [mehr]
§ 1601 BGB regelt die gesetzliche Unterhaltspflicht. Der Wortlaut lautet: **§ 1601 BGB – Unterhaltspflicht** > Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu g... [mehr]
Die Klagefrist bei einem Verwaltungsakt (VA) richtet sich grundsätzlich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), nicht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das BGB reg... [mehr]
Nein, eine geschäftsunfähige Person kann kein wirksames Testament erstellen. Nach deutschem Recht (§ 2229 Abs. 4 BGB) ist die Testierfähigkeit Voraussetzung für die Errichtung... [mehr]