Ist eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB strafbar?

Antwort vom

Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand etwas ohne rechtlichen Grund erlangt hat und dieses wieder herausgeben muss. Das ist ein zivilrechtlicher Anspruch, kein Straftatbestand. Strafbar kann ein Verhalten nur dann sein, wenn es einen Straftatbestand des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt, zum Beispiel Betrug (§ 263 StGB) oder Diebstahl (§ 242 StGB). Nicht jede ungerechtfertigte Bereicherung ist aber automatisch auch eine Straftat. Es kommt auf die Umstände an, insbesondere darauf, ob ein vorsätzliches, strafbares Verhalten vorliegt. Zusammengefasst: **Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist nicht per se strafbar, sondern begründet einen zivilrechtlichen Rückgabeanspruch.**

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