Das Verhalten eines Geschäftsführers, der Sozialabgaben unterschlägt und darüber lügt, wird rechtlich und moralisch als schwerwiegend verwerflich angesehen. Sozialabgaben sind... [mehr]
Die finanziellen Befugnisse von Geschäftsführern in Vereinen hängen in erster Linie von den Regelungen in der Satzung des jeweiligen Vereins ab. Grundsätzlich können folgende Punkte relevant sein: 1. **Satzung**: Die Satzung des Vereins legt fest, welche Befugnisse der Geschäftsführer hat. Hier können spezifische finanzielle Befugnisse und Grenzen definiert sein. 2. **Vorstandsbeschlüsse**: Oftmals müssen größere finanzielle Entscheidungen vom Vorstand genehmigt werden. Der Geschäftsführer kann in solchen Fällen nur im Rahmen der vom Vorstand festgelegten Richtlinien handeln. 3. **Haushaltsplan**: Der Geschäftsführer kann befugt sein, im Rahmen eines vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung genehmigten Haushaltsplans zu agieren. 4. **Vertretungsbefugnis**: Die Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers nach außen hin (z.B. gegenüber Banken oder Geschäftspartnern) kann ebenfalls in der Satzung oder durch Vorstandsbeschlüsse geregelt sein. 5. **Gesetzliche Vorgaben**: Unabhängig von der Satzung müssen Geschäftsführer die gesetzlichen Vorgaben einhalten, insbesondere im Hinblick auf die ordnungsgemäße Buchführung und die Einhaltung steuerlicher Pflichten. Es ist wichtig, die spezifische Satzung des Vereins zu konsultieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um die genauen finanziellen Befugnisse eines Geschäftsführers zu bestimmen.
Das Verhalten eines Geschäftsführers, der Sozialabgaben unterschlägt und darüber lügt, wird rechtlich und moralisch als schwerwiegend verwerflich angesehen. Sozialabgaben sind... [mehr]
Nein, dem Handelsregister ist bei der Abberufung eines Geschäftsführers **nicht** mit anzumelden, ob dem Geschäftsführer Entlastung erteilt wurde. Im Handelsregister sind gemä... [mehr]
Ein Geschäftsführer einer GmbH haftet grundsätzlich nicht mit seinem privaten Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die GmbH ist eine eigenständige juristische... [mehr]
Ein Tatbestandsirrtum (§ 16 StGB) liegt vor, wenn der Täter bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört. Im Fall eines Geschäftsführ... [mehr]
Ein Geschäftsführer kann sich grundsätzlich nicht erfolgreich auf einen Tatbestandsirrtum berufen, wenn er Sozialabgaben einbehält, dies dem Gerichtsvollzieher mitteilt und die Abg... [mehr]
Die Glaubwürdigkeit eines Geschäftsführers, der Sozialabgaben abrechnet, aber nicht abführt, und dann gegenüber einem Gerichtsvollzieher behauptet, diese seien bereits bezahlt... [mehr]
Unwissenheit schützt grundsätzlich nicht vor Strafe, insbesondere nicht bei der Pflicht zur Abführung von Sozialabgaben als Geschäftsführer. Die Rechtsprechung geht davon aus,... [mehr]
Das Unterschlagen von Sozialabgaben durch Geschäftsführer wird in Deutschland und den meisten anderen Ländern eindeutig negativ bewertet. Es handelt sich dabei um eine Straftat, die str... [mehr]
Wenn ein Geschäftsführer einer Gesellschaft Sozialabgaben unterschlägt, handelt es sich um eine schwere Straftat, die sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen nach s... [mehr]
Wenn ein Geschäftsführer Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt, handelt es sich grundsätzlich um eine Straftat nach § 26... [mehr]