Polizeibeamtinnen und -beamte dürfen Körperöffnungen nur unter sehr engen gesetzlichen Voraussetzungen kontrollieren. In Deutschland regelt das die Strafprozessordnung (StPO), insbesond...
Gegen eine Falschaussage bei der Polizei kannst du wie folgt vorgehen: 1. **Anzeige erstatten:** Wenn du glaubst, dass jemand bei der Polizei bewusst eine falsche Aussage über dich gemacht hat, kannst du Strafanzeige wegen „falscher Verdächtigung“ (§ 164 StGB) oder „falscher uneidlicher Aussage“ (§ 153 StGB) erstatten. Die Anzeige kannst du bei jeder Polizeidienststelle oder direkt bei der Staatsanwaltschaft einreichen. 2. **Beweise sichern:** Sammle alle Beweise, die deine Sicht der Dinge belegen (z.B. Zeugen, Dokumente, Nachrichten). Diese solltest du der Polizei oder deinem Anwalt vorlegen. 3. **Anwalt einschalten:** Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, insbesondere wenn du selbst Beschuldigter bist oder die Falschaussage schwerwiegende Folgen für dich hat. **Fristen:** - Für die Strafanzeige gibt es grundsätzlich keine feste Frist, da es sich um Offizialdelikte handelt. Allerdings kann die Verfolgung durch die Staatsanwaltschaft durch Verjährung ausgeschlossen werden. Die Verjährungsfrist beträgt bei falscher Verdächtigung in der Regel 5 Jahre (§ 78 StGB). - Wenn du im Rahmen eines laufenden Ermittlungs- oder Gerichtsverfahrens von der Falschaussage erfährst, solltest du so schnell wie möglich reagieren, um deine Rechte zu wahren und Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können. **Wichtig:** Eine Falschaussage bei der Polizei ist nur dann strafbar, wenn sie bewusst und vorsätzlich gemacht wurde. Irrtümer oder Missverständnisse sind nicht strafbar. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__164.html) oder bei [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/falschaussage-bei-der-polizei-was-tun_186225.html).
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