In Deutschland und den meisten anderen Ländern gibt es keine generelle Pflicht, sich vor einer Polizistin oder einem Polizisten auszuziehen. Allerdings kann es in bestimmten Situationen im Rahmen... [mehr]
Eine körperliche Durchsuchung ist eine polizeiliche Maßnahme, die in der Regel zur Auffindung von Beweismitteln, gefährlichen Gegenständen oder zur Identitätsfeststellung durchgeführt wird. Der Ablauf ist in Deutschland durch die Strafprozessordnung (StPO) geregelt, insbesondere in den §§ 102 ff. StPO. Der genaue Ablauf kann je nach Situation und Rechtsgrundlage leicht variieren, grundsätzlich läuft eine körperliche Durchsuchung aber wie folgt ab: 1. **Rechtsgrundlage und Anlass** Die Polizei benötigt einen konkreten Anlass und in der Regel einen richterlichen Beschluss. Ausnahmen gelten bei Gefahr im Verzug. 2. **Belehrung** Die betroffene Person wird über den Grund der Durchsuchung und ihre Rechte belehrt. 3. **Durchführung** - Die Durchsuchung erfolgt grundsätzlich durch eine Person gleichen Geschlechts. - Sie kann das Abtasten der Kleidung, das Entleeren von Taschen und das Inspizieren von mitgeführten Gegenständen umfassen. - Bei Verdacht, dass Gegenstände am Körper oder in Körperöffnungen versteckt sind, kann eine intensivere Durchsuchung erfolgen. Eine sogenannte „körperliche Untersuchung“ (z.B. Untersuchung von Körperöffnungen) darf nur durch einen Arzt durchgeführt werden. 4. **Dokumentation** Die Durchsuchung wird protokolliert. Gefundene Gegenstände werden sichergestellt und dokumentiert. 5. **Rechte der betroffenen Person** - Die Person darf eine Vertrauensperson hinzuziehen, sofern dies den Zweck der Durchsuchung nicht gefährdet. - Sie hat das Recht, sich Notizen zu machen und eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls zu erhalten. **Wichtige Hinweise:** - Die Durchsuchung darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss verhältnismäßig und zweckgebunden sein. - Bei Minderjährigen ist in der Regel eine erziehungsberechtigte Person hinzuzuziehen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__102.html).
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In der Schweiz ist die Leibesvisitation (körperliche Durchsuchung) rechtlich geregelt und darf nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden. Sie ist ein Eingriff in die persö... [mehr]
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Wenn du Ibogain HCL alleine einnimmst und daran stirbst, wird das als plötzlicher, unerwarteter Tod betrachtet. Sobald du als vermisst gemeldet wirst und die Polizei dich findet, läuft in de... [mehr]
Die Polizei darf grundsätzlich keine Durchsuchung auf Unterwäsche-Niveau ohne einen konkreten rechtlichen Grund durchführen. In Deutschland regeln das die Strafprozessordnung (§&se... [mehr]