Die Polizei darf grundsätzlich nicht ohne Weiteres in Körperöffnungen fassen oder diese untersuchen. Solche Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die körperliche Un... [mehr]
Eine körperliche Durchsuchung ist eine polizeiliche Maßnahme, die in der Regel zur Auffindung von Beweismitteln, gefährlichen Gegenständen oder zur Identitätsfeststellung durchgeführt wird. Der Ablauf ist in Deutschland durch die Strafprozessordnung (StPO) geregelt, insbesondere in den §§ 102 ff. StPO. Der genaue Ablauf kann je nach Situation und Rechtsgrundlage leicht variieren, grundsätzlich läuft eine körperliche Durchsuchung aber wie folgt ab: 1. **Rechtsgrundlage und Anlass** Die Polizei benötigt einen konkreten Anlass und in der Regel einen richterlichen Beschluss. Ausnahmen gelten bei Gefahr im Verzug. 2. **Belehrung** Die betroffene Person wird über den Grund der Durchsuchung und ihre Rechte belehrt. 3. **Durchführung** - Die Durchsuchung erfolgt grundsätzlich durch eine Person gleichen Geschlechts. - Sie kann das Abtasten der Kleidung, das Entleeren von Taschen und das Inspizieren von mitgeführten Gegenständen umfassen. - Bei Verdacht, dass Gegenstände am Körper oder in Körperöffnungen versteckt sind, kann eine intensivere Durchsuchung erfolgen. Eine sogenannte „körperliche Untersuchung“ (z.B. Untersuchung von Körperöffnungen) darf nur durch einen Arzt durchgeführt werden. 4. **Dokumentation** Die Durchsuchung wird protokolliert. Gefundene Gegenstände werden sichergestellt und dokumentiert. 5. **Rechte der betroffenen Person** - Die Person darf eine Vertrauensperson hinzuziehen, sofern dies den Zweck der Durchsuchung nicht gefährdet. - Sie hat das Recht, sich Notizen zu machen und eine Kopie des Durchsuchungsprotokolls zu erhalten. **Wichtige Hinweise:** - Die Durchsuchung darf nicht willkürlich erfolgen, sondern muss verhältnismäßig und zweckgebunden sein. - Bei Minderjährigen ist in der Regel eine erziehungsberechtigte Person hinzuzuziehen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__102.html).
Die Polizei darf grundsätzlich nicht ohne Weiteres in Körperöffnungen fassen oder diese untersuchen. Solche Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die körperliche Un... [mehr]
Die Polizei darf auf einem Weihnachtsmarkt – wie an jedem anderen öffentlichen Ort – Personen grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsuchen („filzen“... [mehr]
Eine Transperson kann von der Polizei grundsätzlich wie jede andere Person durchsucht werden, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt (z. B. zur Gefahrenabwehr oder im Rahmen einer Stra... [mehr]
Ja, bei einer sogenannten „intimen Durchsuchung“ (z. B. Kontrolle von Körperöffnungen oder des Intimbereichs) darf die Polizei die betreffende Person anfassen, allerdings nur unt... [mehr]
Eine intime Durchsuchung ist eine besondere Form der körperlichen Durchsuchung, bei der der Körper einer Person in besonders geschützten Bereichen untersucht wird. Dazu zählen insb... [mehr]
In Deutschland kann es im Polizeigewahrsam zu einer sogenannten Durchsuchung kommen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder zur Sicherstellung von Beweismitteln notwendig erscheint. Eine vollständige... [mehr]
Bei einer körperlichen Durchsuchung wird der Körper einer Person auf versteckte Gegenstände, Beweismittel oder gefährliche Objekte kontrolliert. Je nach Anlass und rechtlicher Grun... [mehr]
Eine Polizistin darf im Rahmen einer sogenannten Durchsuchung unter bestimmten Voraussetzungen auch intime Bereiche kontrollieren, also beispielsweise in die Unterhose schauen oder hineinfassen. Solch... [mehr]
In Deutschland ist der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 113 geregelt. Wer einem Polizisten im Dienst Widerstand leistet, macht sich strafbar.... [mehr]
Die Polizei darf bei einem Vergehen grundsätzlich nicht einfach den gesamten Geldbeutel samt Inhalt einbehalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Polizei Gegenstände sicherstellen oder... [mehr]