Eine Transperson kann von der Polizei grundsätzlich wie jede andere Person durchsucht werden, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt (z. B. zur Gefahrenabwehr oder im Rahmen einer Stra... [mehr]
Die Polizei darf auf einem Weihnachtsmarkt – wie an jedem anderen öffentlichen Ort – Personen grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsuchen („filzen“). Eine Durchsuchung ist in der Regel nur erlaubt, wenn: 1. **Ein konkreter Verdacht besteht:** Die Polizei muss einen konkreten Anlass oder Verdacht haben, dass eine Person eine Straftat begangen hat, begehen will oder gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen) bei sich führt. 2. **Gefahrenabwehr:** In bestimmten Situationen, etwa bei einer akuten Gefahr für die öffentliche Sicherheit (z.B. Terrorwarnung, Hinweise auf Waffen oder Sprengstoff), kann die Polizei auch ohne konkreten Verdacht Personen durchsuchen. Dies geschieht meist im Rahmen von sogenannten „Gefahrengebieten“ oder bei besonderen Anlässen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko. 3. **Allgemeine Polizeikontrollen:** In manchen Bundesländern gibt es rechtliche Grundlagen für verdachtsunabhängige Kontrollen an bestimmten Orten (z.B. Bahnhöfen, Flughäfen, Großveranstaltungen). Ob dies auf einen Weihnachtsmarkt zutrifft, hängt von der jeweiligen Landesgesetzgebung und einer entsprechenden Anordnung ab. **Fazit:** Ohne konkreten Verdacht oder eine besondere rechtliche Grundlage darf die Polizei nicht einfach so Personen auf einem Weihnachtsmarkt durchsuchen. Im Einzelfall kann es aber – etwa bei konkretem Verdacht oder einer besonderen Gefahrenlage – zulässig sein. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium des Innern](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/polizei/polizei-node.html) oder bei der [Polizei-Beratung](https://www.polizei-beratung.de/).
Eine Transperson kann von der Polizei grundsätzlich wie jede andere Person durchsucht werden, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt (z. B. zur Gefahrenabwehr oder im Rahmen einer Stra... [mehr]
Ja, bei einer sogenannten „intimen Durchsuchung“ (z. B. Kontrolle von Körperöffnungen oder des Intimbereichs) darf die Polizei die betreffende Person anfassen, allerdings nur unt... [mehr]
Eine intime Durchsuchung ist eine besondere Form der körperlichen Durchsuchung, bei der der Körper einer Person in besonders geschützten Bereichen untersucht wird. Dazu zählen insb... [mehr]
In Deutschland kann es im Polizeigewahrsam zu einer sogenannten Durchsuchung kommen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder zur Sicherstellung von Beweismitteln notwendig erscheint. Eine vollständige... [mehr]
Eine Polizistin darf im Rahmen einer sogenannten Durchsuchung unter bestimmten Voraussetzungen auch intime Bereiche kontrollieren, also beispielsweise in die Unterhose schauen oder hineinfassen. Solch... [mehr]
Die Polizei darf bei einem Vergehen grundsätzlich nicht einfach den gesamten Geldbeutel samt Inhalt einbehalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Polizei Gegenstände sicherstellen oder... [mehr]
Handschellen werden bei Gewahrsam verwendet, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Sie dienen dazu, die Bewegungsfreiheit einer Person einzuschränken, damit diese sich selbst... [mehr]
Bei einer Leibesvisitation durch die Polizei kann das Bücken aus mehreren Gründen verlangt werden: 1. **Sicherheitsaspekt:** Das Bücken erschwert es einer Person, sich plötzlich u... [mehr]
Der Ausdruck „vor der Polizei bücken“ ist umgangssprachlich und wird meist abwertend verwendet. Er bedeutet, sich der Polizei gegenüber unterwürfig oder respektvoll zu verha... [mehr]
Ja, bei einer sogenannten „intimen Durchsuchung“ kann auch der Penis kontrolliert werden. In Deutschland ist eine intime Durchsuchung eine besonders eingreifende Maßnahme, die nur un... [mehr]