Wenn eine Frau von der Polizei durchsucht wird, gelten in Deutschland bestimmte rechtliche und praktische Vorgaben, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren: 1. **Gleichgeschlechtliche Durchsuchun... [mehr]
Die Polizei darf auf einem Weihnachtsmarkt – wie an jedem anderen öffentlichen Ort – Personen grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsuchen („filzen“). Eine Durchsuchung ist in der Regel nur erlaubt, wenn: 1. **Ein konkreter Verdacht besteht:** Die Polizei muss einen konkreten Anlass oder Verdacht haben, dass eine Person eine Straftat begangen hat, begehen will oder gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen) bei sich führt. 2. **Gefahrenabwehr:** In bestimmten Situationen, etwa bei einer akuten Gefahr für die öffentliche Sicherheit (z.B. Terrorwarnung, Hinweise auf Waffen oder Sprengstoff), kann die Polizei auch ohne konkreten Verdacht Personen durchsuchen. Dies geschieht meist im Rahmen von sogenannten „Gefahrengebieten“ oder bei besonderen Anlässen mit erhöhtem Sicherheitsrisiko. 3. **Allgemeine Polizeikontrollen:** In manchen Bundesländern gibt es rechtliche Grundlagen für verdachtsunabhängige Kontrollen an bestimmten Orten (z.B. Bahnhöfen, Flughäfen, Großveranstaltungen). Ob dies auf einen Weihnachtsmarkt zutrifft, hängt von der jeweiligen Landesgesetzgebung und einer entsprechenden Anordnung ab. **Fazit:** Ohne konkreten Verdacht oder eine besondere rechtliche Grundlage darf die Polizei nicht einfach so Personen auf einem Weihnachtsmarkt durchsuchen. Im Einzelfall kann es aber – etwa bei konkretem Verdacht oder einer besonderen Gefahrenlage – zulässig sein. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium des Innern](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/polizei/polizei-node.html) oder bei der [Polizei-Beratung](https://www.polizei-beratung.de/).
Wenn eine Frau von der Polizei durchsucht wird, gelten in Deutschland bestimmte rechtliche und praktische Vorgaben, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren: 1. **Gleichgeschlechtliche Durchsuchun... [mehr]
Die Polizei darf grundsätzlich nicht ohne Weiteres in Körperöffnungen fassen oder diese untersuchen. Solche Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die körperliche Un... [mehr]
Eine Transperson kann von der Polizei grundsätzlich wie jede andere Person durchsucht werden, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt (z. B. zur Gefahrenabwehr oder im Rahmen einer Stra... [mehr]
Ja, bei einer sogenannten „intimen Durchsuchung“ (z. B. Kontrolle von Körperöffnungen oder des Intimbereichs) darf die Polizei die betreffende Person anfassen, allerdings nur unt... [mehr]
Eine intime Durchsuchung ist eine besondere Form der körperlichen Durchsuchung, bei der der Körper einer Person in besonders geschützten Bereichen untersucht wird. Dazu zählen insb... [mehr]
In Deutschland kann es im Polizeigewahrsam zu einer sogenannten Durchsuchung kommen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder zur Sicherstellung von Beweismitteln notwendig erscheint. Eine vollständige... [mehr]
Bei einer sogenannten „Nacktkontrolle“ (korrekt: Durchsuchung der Person unter Entkleidung) durch die Polizei gelten in Deutschland strenge rechtliche Vorgaben. Solche Kontrollen sind ein... [mehr]
Eine Nacktkontrolle ist eine polizeiliche oder behördliche Maßnahme, bei der eine Person dazu aufgefordert wird, sich vollständig zu entkleiden, damit der Körper und die Kleidung... [mehr]
Eine Leibesvisitation ist die Durchsuchung des Körpers einer Person sowie ihrer Kleidung und mitgeführten Gegenstände nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen, Beweismit... [mehr]
Ob bei einer Verhaftung Handschellen angelegt werden, hängt von der jeweiligen Situation ab. In Deutschland ist es so, dass die Polizei Handschellen (Fesselung) anlegen darf, wenn: - Fluchtgefah... [mehr]