Bei einer sogenannten „Nacktkontrolle“ (korrekt: Durchsuchung der Person unter Entkleidung) durch die Polizei gelten in Deutschland strenge rechtliche Vorgaben. Solche Kontrollen sind ein... [mehr]
Eine Nacktkontrolle ist eine polizeiliche oder behördliche Maßnahme, bei der eine Person dazu aufgefordert wird, sich vollständig zu entkleiden, damit der Körper und die Kleidung auf versteckte Gegenstände, Waffen, Drogen oder andere verbotene Dinge durchsucht werden können. Solche Kontrollen werden meist in Justizvollzugsanstalten, bei der Polizei oder an Flughäfen durchgeführt, wenn ein konkreter Verdacht besteht oder besondere Sicherheitsanforderungen vorliegen. In Deutschland sind Nacktkontrollen rechtlich streng geregelt und dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen und unter Wahrung der Menschenwürde durchgeführt werden. Sie müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht willkürlich erfolgen. Häufig ist vorgeschrieben, dass die Kontrolle von einer Person gleichen Geschlechts durchgeführt wird und dass die Intimsphäre so weit wie möglich gewahrt bleibt.
Bei einer sogenannten „Nacktkontrolle“ (korrekt: Durchsuchung der Person unter Entkleidung) durch die Polizei gelten in Deutschland strenge rechtliche Vorgaben. Solche Kontrollen sind ein... [mehr]
Ja, die Polizei darf am Flughafen unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte „nackte Durchsuchung“ (Leibesvisitation) durchführen. Solche Maßnahmen sind jedoch streng gere... [mehr]
Wenn eine Frau von der Polizei durchsucht wird, gelten in Deutschland bestimmte rechtliche und praktische Vorgaben, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren: 1. **Gleichgeschlechtliche Durchsuchun... [mehr]
Die Durchsuchung eines Schiffes in internationalen Gewässern ist grundsätzlich nur unter bestimmten, völkerrechtlich geregelten Voraussetzungen erlaubt. Nach dem Seerechtsübereinko... [mehr]
Die Polizei darf grundsätzlich nicht ohne Weiteres in Körperöffnungen fassen oder diese untersuchen. Solche Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die körperliche Un... [mehr]
Die Polizei darf auf einem Weihnachtsmarkt – wie an jedem anderen öffentlichen Ort – Personen grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsuchen („filzen“... [mehr]
Der Ausdruck „vor der Polizei bücken“ ist umgangssprachlich und wird meist abwertend verwendet. Er bedeutet, sich der Polizei gegenüber unterwürfig oder respektvoll zu verha... [mehr]
Ja, bei einer sogenannten „intimen Durchsuchung“ kann auch der Penis kontrolliert werden. In Deutschland ist eine intime Durchsuchung eine besonders eingreifende Maßnahme, die nur un... [mehr]
Eine Transperson kann von der Polizei grundsätzlich wie jede andere Person durchsucht werden, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt (z. B. zur Gefahrenabwehr oder im Rahmen einer Stra... [mehr]
Ja, bei einer sogenannten „intimen Durchsuchung“ (z. B. Kontrolle von Körperöffnungen oder des Intimbereichs) darf die Polizei die betreffende Person anfassen, allerdings nur unt... [mehr]