Bei einer polizeilichen Durchsuchung des Körpers – auch als „Abtasten“ bezeichnet – gibt es bestimmte Abläufe, die sowohl für Männer als auch für Fraue... [mehr]
Wenn eine Frau von der Polizei durchsucht wird, gelten in Deutschland bestimmte rechtliche und praktische Vorgaben, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren: 1. **Gleichgeschlechtliche Durchsuchung:** In der Regel wird eine Frau von einer Polizistin durchsucht. Das ist gesetzlich so vorgesehen, um die Intimsphäre zu schützen (§ 81d StPO). 2. **Art der Durchsuchung:** Es gibt verschiedene Arten: - **Abtasten der Kleidung:** Die Polizistin tastet die Kleidung ab, um gefährliche oder verbotene Gegenstände zu finden. - **Taschenkontrolle:** Taschen, Handtaschen oder Rucksäcke werden durchsucht. - **Körpernahe Durchsuchung:** Wenn nötig, kann die Polizistin auch unter die Kleidung schauen, z. B. in den Bund der Hose oder unter den BH, aber ohne vollständiges Entkleiden. - **Intim- oder Leibesvisitation:** Eine vollständige Entkleidung oder Untersuchung von Körperöffnungen ist nur bei sehr schwerwiegenden Verdachtsmomenten erlaubt und muss besonders begründet werden. Auch hier muss eine Polizistin anwesend sein. 3. **Rechte der Betroffenen:** Die Frau hat das Recht, über den Grund der Durchsuchung informiert zu werden. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein und darf nicht entwürdigend durchgeführt werden. 4. **Zeugen:** Bei einer intensiveren Durchsuchung (z. B. vollständiges Entkleiden) sind in der Regel Zeugen oder weitere Beamtinnen anwesend, um Missbrauch zu verhindern. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten der [Polizei](https://www.polizei.de/) oder im [Gesetzestext § 81d StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81d.html).
Bei einer polizeilichen Durchsuchung des Körpers – auch als „Abtasten“ bezeichnet – gibt es bestimmte Abläufe, die sowohl für Männer als auch für Fraue... [mehr]
Die Polizei darf grundsätzlich nicht ohne Weiteres in Körperöffnungen fassen oder diese untersuchen. Solche Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die körperliche Un... [mehr]
Die Polizei darf auf einem Weihnachtsmarkt – wie an jedem anderen öffentlichen Ort – Personen grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsuchen („filzen“... [mehr]
Eine Transperson kann von der Polizei grundsätzlich wie jede andere Person durchsucht werden, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt (z. B. zur Gefahrenabwehr oder im Rahmen einer Stra... [mehr]
Ja, bei einer sogenannten „intimen Durchsuchung“ (z. B. Kontrolle von Körperöffnungen oder des Intimbereichs) darf die Polizei die betreffende Person anfassen, allerdings nur unt... [mehr]
Eine intime Durchsuchung ist eine besondere Form der körperlichen Durchsuchung, bei der der Körper einer Person in besonders geschützten Bereichen untersucht wird. Dazu zählen insb... [mehr]
In Deutschland kann es im Polizeigewahrsam zu einer sogenannten Durchsuchung kommen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder zur Sicherstellung von Beweismitteln notwendig erscheint. Eine vollständige... [mehr]
Ja, die Polizei darf in bestimmten Situationen eine sogenannte Zwangsentkleidung durchführen. Dies ist jedoch nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt. In Deutschland regeln das Po... [mehr]
Ja, die Polizei darf am Flughafen unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte „nackte Durchsuchung“ (Leibesvisitation) durchführen. Solche Maßnahmen sind jedoch streng gere... [mehr]
Die Dauer, wie lange Handschellen angelegt werden dürfen, ist in Deutschland nicht ausdrücklich gesetzlich festgelegt. Es gibt jedoch rechtliche Rahmenbedingungen, die sich aus dem Grundsatz... [mehr]