Ja – aber mit 61 geht das wegen Krankheit meist nicht als normale Altersrente, sondern nur über eine Erwerbsminderungsrente oder eventuell als Altersrente für schwerbehinderte Menschen...
Wie wird eine Frau von einer Polizistin durchsucht?
Antwort vomWenn eine Frau von der Polizei durchsucht wird, gelten in Deutschland bestimmte rechtliche und praktische Vorgaben, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren: 1. **Gleichgeschlechtliche Durchsuchung:** In der Regel wird eine Frau von einer Polizistin durchsucht. Das ist gesetzlich so vorgesehen, um die Intimsphäre zu schützen (§ 81d StPO). 2. **Art der Durchsuchung:** Es gibt verschiedene Arten: - **Abtasten der Kleidung:** Die Polizistin tastet die Kleidung ab, um gefährliche oder verbotene Gegenstände zu finden. - **Taschenkontrolle:** Taschen, Handtaschen oder Rucksäcke werden durchsucht. - **Körpernahe Durchsuchung:** Wenn nötig, kann die Polizistin auch unter die Kleidung schauen, z. B. in den Bund der Hose oder unter den BH, aber ohne vollständiges Entkleiden. - **Intim- oder Leibesvisitation:** Eine vollständige Entkleidung oder Untersuchung von Körperöffnungen ist nur bei sehr schwerwiegenden Verdachtsmomenten erlaubt und muss besonders begründet werden. Auch hier muss eine Polizistin anwesend sein. 3. **Rechte der Betroffenen:** Die Frau hat das Recht, über den Grund der Durchsuchung informiert zu werden. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein und darf nicht entwürdigend durchgeführt werden. 4. **Zeugen:** Bei einer intensiveren Durchsuchung (z. B. vollständiges Entkleiden) sind in der Regel Zeugen oder weitere Beamtinnen anwesend, um Missbrauch zu verhindern. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten der [Polizei](https://www.polizei.de/) oder im [Gesetzestext § 81d StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81d.html).
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