Bei einer Leibesvisitation (auch Durchsuchung der Person genannt) wird in der Regel die äußere Bekleidung und der Körper einer Person auf verbotene Gegenstände oder Beweismittel u... [mehr]
Die Polizei darf grundsätzlich nicht ohne Weiteres in Körperöffnungen fassen oder diese untersuchen. Solche Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und die Intimsphäre dar und sind daher in Deutschland nur unter sehr strengen Voraussetzungen erlaubt. **Rechtliche Grundlage:** Solche Eingriffe fallen unter den Begriff der „körperlichen Durchsuchung“ (§ 81a StPO für Strafverfahren, § 34 PolG in den Polizeigesetzen der Länder). Eine Durchsuchung, die das Einführen von Händen oder Gegenständen in Körperöffnungen (z. B. Mund, Nase, Ohren, After, Vagina) umfasst, ist nur zulässig, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt oder bei „Gefahr im Verzug“. In der Regel muss ein Arzt oder eine Ärztin die Untersuchung durchführen. **Wichtige Punkte:** - Die Polizei selbst darf in der Regel nicht eigenständig in Körperöffnungen fassen. - Solche Maßnahmen dürfen meist nur von medizinischem Fachpersonal durchgeführt werden. - Es muss ein konkreter Verdacht vorliegen (z. B. Drogenversteck). - Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein. - In Notfällen („Gefahr im Verzug“) kann die Polizei ausnahmsweise handeln, muss dies aber später rechtfertigen. **Fazit:** Ohne richterlichen Beschluss und ohne medizinisches Fachpersonal ist das Fassen oder Untersuchen von Körperöffnungen durch die Polizei in Deutschland grundsätzlich nicht erlaubt. Bei Fragen zu konkreten Situationen empfiehlt sich eine rechtliche Beratung. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Anwaltverein](https://anwaltverein.de/de/newsroom/faq-polizeikontrolle) oder im [Gesetzestext der StPO § 81a](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81a.html).
Bei einer Leibesvisitation (auch Durchsuchung der Person genannt) wird in der Regel die äußere Bekleidung und der Körper einer Person auf verbotene Gegenstände oder Beweismittel u... [mehr]
Wenn die Polizei im Rahmen einer Durchsuchung – auch wenn diese ursprünglich wegen eines anderen Sachverhalts angeordnet wurde – im Kinderzimmer eine Hiebwaffe (z. B. Schlagstock, Tel... [mehr]
Ein sogenannter „Zufallsfund“ (auch „Zufallsentdeckung“ genannt) liegt vor, wenn die Polizei bei einer Durchsuchung wegen eines bestimmten Sachverhalts Beweismittel oder Hinwei... [mehr]
Wenn eine Frau von der Polizei durchsucht wird, gelten in Deutschland bestimmte rechtliche und praktische Vorgaben, um die Persönlichkeitsrechte zu wahren: 1. **Gleichgeschlechtliche Durchsuchun... [mehr]
Nach einem Verkehrsunfall bist du als Beteiligter grundsätzlich verpflichtet, Angaben zu deiner Person, deinem Fahrzeug und deiner Haftpflichtversicherung zu machen (§ 34 StVO, § 142 St... [mehr]
Bei einer sogenannten „Nacktkontrolle“ (korrekt: Durchsuchung der Person unter Entkleidung) durch die Polizei gelten in Deutschland strenge rechtliche Vorgaben. Solche Kontrollen sind ein... [mehr]
Eine Nacktkontrolle ist eine polizeiliche oder behördliche Maßnahme, bei der eine Person dazu aufgefordert wird, sich vollständig zu entkleiden, damit der Körper und die Kleidung... [mehr]
Eine Leibesvisitation ist die Durchsuchung des Körpers einer Person sowie ihrer Kleidung und mitgeführten Gegenstände nach verbotenen oder gefährlichen Gegenständen, Beweismit... [mehr]
Ob bei einer Verhaftung Handschellen angelegt werden, hängt von der jeweiligen Situation ab. In Deutschland ist es so, dass die Polizei Handschellen (Fesselung) anlegen darf, wenn: - Fluchtgefah... [mehr]
Ja, die Polizei darf in bestimmten Situationen eine sogenannte Zwangsentkleidung durchführen. Dies ist jedoch nur unter strengen gesetzlichen Voraussetzungen erlaubt. In Deutschland regeln das Po... [mehr]