Werden Körperöffnungen bei einer Leibesvisitation untersucht?
Antwort vomBei einer Leibesvisitation (auch Durchsuchung der Person genannt) wird in der Regel die äußere Bekleidung und der Körper einer Person auf verbotene Gegenstände oder Beweismittel untersucht. Das bedeutet, dass die Kleidung abgetastet und eventuell auch ausgezogen werden kann. Ein Blick in Körperöffnungen (wie Mund, Nase, Ohren) kann bei einer einfachen Leibesvisitation vorkommen, wenn der Verdacht besteht, dass dort etwas versteckt ist. Eine eingehendere Untersuchung von Körperöffnungen wie After oder Vagina – also eine sogenannte „körperliche Durchsuchung“ oder „körperliche Untersuchung“ – ist in Deutschland nur unter besonderen Voraussetzungen und meist durch medizinisches Fachpersonal erlaubt (§ 81a StPO). Diese darf in der Regel nicht von der Polizei selbst, sondern nur von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden und bedarf einer richterlichen Anordnung, außer bei Gefahr im Verzug. Zusammengefasst: Bei einer normalen Leibesvisitation wird in der Regel nicht in Körperöffnungen geschaut, außer vielleicht in den Mund. Für weitergehende Untersuchungen ist eine richterliche Anordnung und medizinisches Personal erforderlich.