Die Polizei darf grundsätzlich nicht ohne Weiteres in Körperöffnungen fassen oder diese untersuchen. Solche Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die körperliche Un... [mehr]
Die Durchsuchung eines Schiffes in internationalen Gewässern ist grundsätzlich nur unter bestimmten, völkerrechtlich geregelten Voraussetzungen erlaubt. Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ, englisch: United Nations Convention on the Law of the Sea, UNCLOS) gilt auf hoher See das Prinzip der ausschließlichen Flaggenstaat-Jurisdiktion. Das bedeutet: Nur der Staat, unter dessen Flagge das Schiff fährt, darf es grundsätzlich kontrollieren oder durchsuchen. Ausnahmen gibt es jedoch in folgenden Fällen: 1. **Piraterie**: Jedes Kriegsschiff darf ein Schiff auf hoher See durchsuchen, wenn der Verdacht auf Piraterie besteht (Art. 110 SRÜ). 2. **Sklavenhandel**: Gleiches gilt bei Verdacht auf Sklavenhandel. 3. **Unbefugter Rundfunk**: Bei Verdacht auf unbefugten Rundfunkbetrieb von See aus. 4. **Fehlende Nationalität**: Wenn das Schiff keine Nationalität hat oder sich als Schiff eines anderen Staates ausgibt. 5. **Internationale Abkommen**: Es gibt spezielle internationale Abkommen (z.B. zur Drogenbekämpfung), die unter bestimmten Voraussetzungen Durchsuchungen erlauben, wenn der Flaggenstaat zustimmt. Ohne eine solche Ausnahme oder die ausdrückliche Zustimmung des Flaggenstaates ist die Durchsuchung eines Schiffes in internationalen Gewässern völkerrechtswidrig. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Auswärtigen Amt](https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/voelkerrecht/seerecht-node) oder im [Wortlaut des SRÜ](https://www.un.org/depts/los/convention_agreements/texts/unclos/unclos_d.pdf).
Die Polizei darf grundsätzlich nicht ohne Weiteres in Körperöffnungen fassen oder diese untersuchen. Solche Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die körperliche Un... [mehr]
Die Polizei darf auf einem Weihnachtsmarkt – wie an jedem anderen öffentlichen Ort – Personen grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsuchen („filzen“... [mehr]
Ja, bei einer sogenannten „intimen Durchsuchung“ kann auch der Penis kontrolliert werden. In Deutschland ist eine intime Durchsuchung eine besonders eingreifende Maßnahme, die nur un... [mehr]
Eine Transperson kann von der Polizei grundsätzlich wie jede andere Person durchsucht werden, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt (z. B. zur Gefahrenabwehr oder im Rahmen einer Stra... [mehr]
Ja, bei einer sogenannten „intimen Durchsuchung“ (z. B. Kontrolle von Körperöffnungen oder des Intimbereichs) darf die Polizei die betreffende Person anfassen, allerdings nur unt... [mehr]
Eine intime Durchsuchung ist eine besondere Form der körperlichen Durchsuchung, bei der der Körper einer Person in besonders geschützten Bereichen untersucht wird. Dazu zählen insb... [mehr]
In Deutschland kann es im Polizeigewahrsam zu einer sogenannten Durchsuchung kommen, wenn dies zur Gefahrenabwehr oder zur Sicherstellung von Beweismitteln notwendig erscheint. Eine vollständige... [mehr]