Ein Phantombild ist kein besonders treffsicherer Beweis, aber als Fahndungshilfe kann es trotzdem sehr nützlich sein – vor allem, wenn der Täter markante Merkmale hatte und viele Mensc...
Darf die Polizei am Flughafen eine Nacktkontrolle durchführen?
Antwort vomJa, die Polizei darf am Flughafen unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte „nackte Durchsuchung“ (Leibesvisitation) durchführen. Solche Maßnahmen sind jedoch streng geregelt und dürfen nur erfolgen, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass jemand verbotene Gegenstände (z. B. Drogen, Waffen) am Körper oder in Körperöffnungen verbirgt, die bei einer normalen Durchsuchung nicht gefunden werden können. Wichtige rechtliche Grundlagen in Deutschland sind § 81a und § 81d der Strafprozessordnung (StPO) sowie die jeweiligen Polizeigesetze der Bundesländer und das Bundespolizeigesetz. Die wichtigsten Punkte: - Eine vollständige Entkleidung darf nur angeordnet werden, wenn sie zur Aufklärung eines Sachverhalts unerlässlich ist. - Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein. - Sie muss grundsätzlich von einer Person gleichen Geschlechts durchgeführt werden. - Die Intimsphäre ist so weit wie möglich zu wahren (z. B. in einem separaten Raum, ohne Zuschauer). - Die betroffene Person hat Rechte, z. B. das Recht auf Anwesenheit eines Zeugen. Im normalen Ablauf der Sicherheitskontrolle am Flughafen werden solche Maßnahmen nicht routinemäßig durchgeführt. Sie sind die Ausnahme und müssen gut begründet werden. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium des Innern und für Heimat](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/polizei/polizei-node.html) oder im [Bundespolizeigesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__23.html).
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Bei einer körperlichen Durchsuchung sucht die Polizei in Körperöffnungen nach versteckten Gegenständen, vor allem: Drogen Waffen oder Munition Beweismitteln gefährlichen oder...
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