Welche Strafe droht in Deutschland für Widerstand gegen die Polizei?

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In Deutschland ist der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 113 geregelt. Wer einem Polizisten im Dienst Widerstand leistet, macht sich strafbar. Die Strafe hängt von der Schwere der Tat ab. **Grundtatbestand (§ 113 Abs. 1 StGB):** Wer einem Polizisten mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand leistet, wird mit **Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe** bestraft. **Schwere Fälle (§ 113 Abs. 2 StGB):** Wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt, sich mit anderen zur Ausführung verabredet oder das Leben oder die Gesundheit des Beamten gefährdet, beträgt die Strafe **Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren**. **Körperverletzung (§ 114 StGB):** Wenn du einem Polizisten ins Gesicht schlägst, handelt es sich nicht nur um Widerstand, sondern auch um einen tätlichen Angriff. Seit 2017 gibt es dafür den eigenen Straftatbestand „Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte“ (§ 114 StGB). Hier droht eine **Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren**. In minder schweren Fällen kann das Gericht auch eine geringere Strafe verhängen. **Zusätzlich:** Kommt es durch den Schlag zu einer Verletzung, kann auch eine Anklage wegen Körperverletzung (§ 223 StGB) erfolgen, was weitere Strafen nach sich ziehen kann. **Fazit:** Für einen Schlag ins Gesicht eines Polizisten droht in der Regel eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren, abhängig von den genauen Umständen und möglichen weiteren Straftatbeständen. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__113.html).

Kategorie: Recht Tags: Widerstand Polizei Strafe

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