Darf die Polizei in die Unterwäsche schauen?

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Die Polizei darf grundsätzlich keine Durchsuchung auf Unterwäsche-Niveau ohne einen konkreten rechtlichen Grund durchführen. In Deutschland regeln das die Strafprozessordnung (§§ 102 ff. StPO) und die jeweiligen Polizeigesetze der Bundesländer. Eine Durchsuchung bis auf die Unterwäsche oder sogar darunter ist nur zulässig, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass sich dort Beweismittel, gefährliche Gegenstände oder Drogen befinden. Solche sogenannten "intensiven Durchsuchungen" (Leibesvisitationen) müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht willkürlich erfolgen. In der Regel muss eine solche Maßnahme von einer Person gleichen Geschlechts durchgeführt werden und es sollte auf die Würde der betroffenen Person geachtet werden. Zusammengefasst: Die Polizei darf nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit rechtlicher Grundlage verlangen, dass du dich bis auf die Unterwäsche entkleidest oder diese kontrolliert wird. Eine willkürliche Kontrolle ist nicht erlaubt. Bei Unsicherheiten oder dem Gefühl, dass deine Rechte verletzt wurden, kannst du dich an eine Rechtsberatung wenden oder Beschwerde einlegen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Polizei-Beratung](https://www.polizei-beratung.de/) oder im [Gesetzestext der StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__102.html).

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