Bei einer Leibesvisitation durch die Polizei kann das Bücken aus mehreren Gründen verlangt werden: 1. **Sicherheitsaspekt:** Das Bücken erschwert es einer Person, sich plötzlich u... [mehr]
Die Polizei darf grundsätzlich keine Durchsuchung auf Unterwäsche-Niveau ohne einen konkreten rechtlichen Grund durchführen. In Deutschland regeln das die Strafprozessordnung (§§ 102 ff. StPO) und die jeweiligen Polizeigesetze der Bundesländer. Eine Durchsuchung bis auf die Unterwäsche oder sogar darunter ist nur zulässig, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass sich dort Beweismittel, gefährliche Gegenstände oder Drogen befinden. Solche sogenannten "intensiven Durchsuchungen" (Leibesvisitationen) müssen verhältnismäßig sein und dürfen nicht willkürlich erfolgen. In der Regel muss eine solche Maßnahme von einer Person gleichen Geschlechts durchgeführt werden und es sollte auf die Würde der betroffenen Person geachtet werden. Zusammengefasst: Die Polizei darf nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit rechtlicher Grundlage verlangen, dass du dich bis auf die Unterwäsche entkleidest oder diese kontrolliert wird. Eine willkürliche Kontrolle ist nicht erlaubt. Bei Unsicherheiten oder dem Gefühl, dass deine Rechte verletzt wurden, kannst du dich an eine Rechtsberatung wenden oder Beschwerde einlegen. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Polizei-Beratung](https://www.polizei-beratung.de/) oder im [Gesetzestext der StPO](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__102.html).
Bei einer Leibesvisitation durch die Polizei kann das Bücken aus mehreren Gründen verlangt werden: 1. **Sicherheitsaspekt:** Das Bücken erschwert es einer Person, sich plötzlich u... [mehr]
In der Schweiz solltest du dich bei Verdacht auf Onlinebetrug an die örtliche Kantonspolizei wenden. Du kannst entweder direkt bei der Polizeistelle in deinem Wohnkanton Anzeige erstatten oder di... [mehr]
Ob eine bedrohte Person der Polizei die Nummer und Adresse von Zeugen geben darf, hängt von verschiedenen rechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekten ab. **Grundsätzliches:** - Wenn die... [mehr]
Die Polizei darf grundsätzlich nicht ohne Weiteres in Körperöffnungen fassen oder diese untersuchen. Solche Maßnahmen stellen einen erheblichen Eingriff in die körperliche Un... [mehr]
In Deutschland ist der „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ im Strafgesetzbuch (StGB) unter § 113 geregelt. Wer einem Polizisten im Dienst Widerstand leistet, macht sich strafbar.... [mehr]
Die Polizei darf auf einem Weihnachtsmarkt – wie an jedem anderen öffentlichen Ort – Personen grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen durchsuchen („filzen“... [mehr]
Die Polizei darf bei einem Vergehen grundsätzlich nicht einfach den gesamten Geldbeutel samt Inhalt einbehalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen die Polizei Gegenstände sicherstellen oder... [mehr]
Handschellen werden bei Gewahrsam verwendet, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Sie dienen dazu, die Bewegungsfreiheit einer Person einzuschränken, damit diese sich selbst... [mehr]
Der Ausdruck „vor der Polizei bücken“ ist umgangssprachlich und wird meist abwertend verwendet. Er bedeutet, sich der Polizei gegenüber unterwürfig oder respektvoll zu verha... [mehr]
Eine Transperson kann von der Polizei grundsätzlich wie jede andere Person durchsucht werden, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt (z. B. zur Gefahrenabwehr oder im Rahmen einer Stra... [mehr]