Darf eine Polizistin die Vagina kontrollieren?

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**Ja, aber nur unter sehr engen Voraussetzungen. Eine Polizistin darf deinen Intimbereich nicht einfach „kontrollieren“, sondern nur bei einer rechtlich zulässigen körperlichen Durchsuchung oder Untersuchung – und dann besonders schonend und grundsätzlich durch eine Person desselben Geschlechts.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html)) ## Entscheidend ist der Unterschied Eine normale Personenkontrolle erlaubt nicht automatisch einen Blick oder Griff in den Genitalbereich. So ein Eingriff braucht einen konkreten rechtlichen Grund, etwa den Verdacht, dass dort Beweismittel, Drogen oder gefährliche Gegenstände verborgen sind, oder dass eine körperliche Untersuchung für ein Strafverfahren erforderlich ist. Bei Beschuldigten erlaubt die Strafprozessordnung zwar auch die Durchsuchung der Person, aber nicht schrankenlos. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html)) ## Was beim Intimbereich besonders gilt Wenn die Untersuchung das Schamgefühl verletzt, muss sie grundsätzlich von einer Person desselben Geschlechts oder von einer Ärztin bzw. einem Arzt vorgenommen werden. Außerdem ist auf Wunsch in der Regel eine Vertrauensperson zuzulassen. Das ist ein wichtiger Schutz, gerade bei Untersuchungen im Intimbereich. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_stpo/englisch_stpo.html)) Ein bloßes „Wir wollen mal nachsehen“ reicht dafür nicht. Je tiefer der Eingriff, desto höher sind die Anforderungen. Körperliche Eingriffe zu Untersuchungszwecken sind nach § 81a StPO regelmäßig ärztlich vorzunehmen, nicht einfach durch beliebige Polizeibeamte. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81a.html?level=1)) ## Praktisch heißt das für dich Wenn es nur um eine oberflächliche Kontrolle geht, ist eine intime Untersuchung ohne konkreten Anlass in der Regel nicht zulässig. Wenn tatsächlich eine intime Durchsuchung oder Untersuchung vorgenommen wurde, kannst du verlangen, dass dir der Grund genannt wird und nach der Maßnahme auf Verlangen eine schriftliche Mitteilung über den Grund der Durchsuchung ausgestellt wird. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__106.html)) Wichtig ist auch: „Polizistin“ macht die Maßnahme nicht automatisch rechtmäßig. Entscheidend sind Anlass, Verhältnismäßigkeit, Art des Eingriffs und ob die gesetzlichen Schutzregeln eingehalten wurden. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_stpo/englisch_stpo.html))

Kategorie: Recht Tags: Polizistin Vagina Kontrolle

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