Darf eine Polizistin bei einer Wohnungsdurchsuchung eine Leibesvisitation machen?

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**Ja – eine Polizistin darf bei einer Wohnungsdurchsuchung auch eine Person durchsuchen, aber eine intime Leibesvisitation nur unter strengen Regeln. Entscheidend ist: Sobald das Schamgefühl berührt wird, muss die Untersuchung grundsätzlich durch eine Person gleichen Geschlechts oder durch einen Arzt/eine Ärztin erfolgen.** ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81d.html)) ## Was rechtlich der Unterschied ist Eine **Wohnungsdurchsuchung** und eine **Personendurchsuchung** sind rechtlich nicht dasselbe. Dass die Polizei deine Wohnung durchsuchen darf, bedeutet **nicht automatisch**, dass sie jede anwesende Person beliebig körperlich durchsuchen darf; dafür braucht es eine eigene Rechtsgrundlage, etwa gegen einen Beschuldigten nach der Strafprozessordnung. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/BJNR006290950.html)) Eine normale Durchsuchung von Kleidung, Taschen oder mitgeführten Sachen ist eher etwas anderes als eine **Leibesvisitation** im engeren Sinn. Sobald es um eine körperliche Untersuchung geht, die das Schamgefühl verletzt, greift § 81d StPO: dann nur gleiches Geschlecht oder Arzt/Ärztin. Die betroffene Person ist außerdem auf diese Regel hinzuweisen. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81d.html)) ## Was das praktisch bedeutet Eine **Polizistin darf also einen Mann nicht einfach entkleidet oder intim untersuchen**, nur weil gerade eine Wohnungsdurchsuchung läuft. Bei einer bloßen Abtastung über der Kleidung ist die Lage weniger streng; bei einer entwürdigenden oder intimen Kontrolle gelten die Schutzregeln klar. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81d.html)) Der wichtige Punkt, den viele übersehen: Nicht die Wohnungsdurchsuchung entscheidet, sondern **wie tief in die körperliche Sphäre eingegriffen wird**. Genau da liegt der rechtliche Unterschied zwischen zulässigem Abtasten und problematischer Leibesvisitation. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81d.html)) ## Klare Konsequenz Wenn bei einer Durchsuchung eine intime körperliche Kontrolle durch eine Beamtin gegen deinen Willen durchgeführt wurde, obwohl du männlich bist, ist das **rechtlich sehr wahrscheinlich angreifbar**. Maßgeblich sind dabei Art und Intensität der Untersuchung, nicht nur der Umstand, dass die Polizei in der Wohnung war. ([gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81d.html))

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