Bis wann muss ich mein Gewerbe spätestens anmelden?

Antwort

In Deutschland musst du dein Gewerbe grundsätzlich **vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit** beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das bedeutet: Sobald du planst, eine selbstständige, auf Dauer angelegte und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit auszuüben, musst du die Anmeldung vornehmen – spätestens jedoch mit dem tatsächlichen Start der Tätigkeit (z.B. dem ersten Verkauf, der ersten Dienstleistung oder der ersten Rechnung). Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Es empfiehlt sich daher, das Gewerbe rechtzeitig – also vor Aufnahme der Tätigkeit – anzumelden. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz](https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Formalitaeten/Gewerbeanmeldung/inhalt.html).

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