In Deutschland und der EU gibt es für Barrierefreiheit von digitalen Dokumenten, einschließlich PowerPoint-Präsentationen, bestimmte gesetzliche Vorgaben – allerdings hängt... [mehr]
In Deutschland gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht für Hersteller, nach dem Auslaufen einer Serie noch für eine bestimmte Zeit Ersatzteile bereitzuhalten. Allerdings können sich entsprechende Verpflichtungen aus verschiedenen Quellen ergeben: 1. **Vertragliche Vereinbarungen:** Häufig werden in Kauf- oder Lieferverträgen zwischen Hersteller und Händler oder Endkunde bestimmte Ersatzteil-Lieferfristen vereinbart. 2. **Produkthaftung und Gewährleistung:** Während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (in der Regel zwei Jahre ab Kaufdatum) muss der Verkäufer dafür sorgen, dass das Produkt mangelfrei ist. Ist ein Mangel vorhanden, muss er diesen beheben können – dazu sind oft Ersatzteile nötig. 3. **Branchenübliche Standards:** In einigen Branchen (z. B. Automobil, Haushaltsgeräte) gibt es freiwillige Selbstverpflichtungen oder Branchenstandards, die eine Ersatzteilversorgung für mehrere Jahre vorsehen. 4. **Spezielle gesetzliche Regelungen:** Für bestimmte Produkte gibt es Sonderregelungen. Beispielsweise schreibt die EU-Ökodesign-Richtlinie für einige Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke) vor, dass Ersatzteile für 7 bis 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars verfügbar sein müssen. **Fazit:** Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Ersatzteillieferung nach Serienauslauf besteht nicht, aber es gibt branchenspezifische und vertragliche Regelungen sowie Sondervorschriften für bestimmte Produktgruppen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kaufrecht/ersatzteile-wie-lange-muss-der-hersteller-liefern-13213).
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In Deutschland musst du dein Gewerbe grundsätzlich **vor Beginn der gewerblichen Tätigkeit** beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. Das bedeutet: Sobald du planst, eine selbstständi... [mehr]