Gibt es eine gesetzliche Pflicht zur Ersatzteillieferung nach Serienauslauf?

Antwort

In Deutschland gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht für Hersteller, nach dem Auslaufen einer Serie noch für eine bestimmte Zeit Ersatzteile bereitzuhalten. Allerdings können sich entsprechende Verpflichtungen aus verschiedenen Quellen ergeben: 1. **Vertragliche Vereinbarungen:** Häufig werden in Kauf- oder Lieferverträgen zwischen Hersteller und Händler oder Endkunde bestimmte Ersatzteil-Lieferfristen vereinbart. 2. **Produkthaftung und Gewährleistung:** Während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist (in der Regel zwei Jahre ab Kaufdatum) muss der Verkäufer dafür sorgen, dass das Produkt mangelfrei ist. Ist ein Mangel vorhanden, muss er diesen beheben können – dazu sind oft Ersatzteile nötig. 3. **Branchenübliche Standards:** In einigen Branchen (z. B. Automobil, Haushaltsgeräte) gibt es freiwillige Selbstverpflichtungen oder Branchenstandards, die eine Ersatzteilversorgung für mehrere Jahre vorsehen. 4. **Spezielle gesetzliche Regelungen:** Für bestimmte Produkte gibt es Sonderregelungen. Beispielsweise schreibt die EU-Ökodesign-Richtlinie für einige Haushaltsgeräte (z. B. Waschmaschinen, Kühlschränke) vor, dass Ersatzteile für 7 bis 10 Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars verfügbar sein müssen. **Fazit:** Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Ersatzteillieferung nach Serienauslauf besteht nicht, aber es gibt branchenspezifische und vertragliche Regelungen sowie Sondervorschriften für bestimmte Produktgruppen. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [Verbraucherzentrale](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kaufrecht/ersatzteile-wie-lange-muss-der-hersteller-liefern-13213).

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