Wann ist eine Anzeige wegen übler Nachrede möglich?

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Üble Nachrede ist in Deutschland nach § 186 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Sie liegt vor, wenn jemand über eine andere Person eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen – und zwar unabhängig davon, ob die Behauptung wahr oder unwahr ist, solange sie nicht erweislich wahr ist. Eine Anzeige wegen übler Nachrede kannst du bei jeder Polizeidienststelle, bei der Staatsanwaltschaft oder schriftlich einreichen. Es empfiehlt sich, möglichst genaue Angaben zum Sachverhalt zu machen: Wer hat was, wann, wo und gegenüber wem gesagt oder verbreitet? Beweise wie Zeugen, Nachrichten oder andere Dokumente sind hilfreich. Wichtig: Üble Nachrede ist ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet, du musst als Betroffener innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis der Tat einen Strafantrag stellen, damit die Strafverfolgung eingeleitet wird. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__186.html). Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fällen empfiehlt sich die Konsultation eines Anwalts.

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