Das Vortäuschen des eigenen Todes („Scheintod“) ist in Deutschland grundsätzlich nicht ausdrücklich strafbar, solange dadurch keine Straftaten wie Betrug, Urkundenfälsc... [mehr]
Das Vortäuschen des eigenen Todes („Scheintod“) ist in Deutschland grundsätzlich nicht ausdrücklich strafbar, solange dadurch keine Straftaten wie Betrug, Urkundenfälsc... [mehr]