Deine Aussage klingt nach einer rechtlichen Fragestellung zum Thema Wegerecht und Grundstücksnutzung. Wenn es bisher keine Wegerechte gibt und alle genannten Grundstücke keine Vorderliegergr... [mehr]
Eine Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem ein Grundstück öffentlich versteigert wird, um offene Forderungen (meistens Schulden) des Eigentümers zu begleichen. Hier sind die wichtigsten Schritte des Ablaufs: 1. **Antragstellung:** Ein Gläubiger (z. B. eine Bank) stellt beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Zwangsversteigerung, wenn der Eigentümer seine Schulden nicht bezahlt. 2. **Eröffnung des Verfahrens:** Das Gericht prüft den Antrag und eröffnet das Verfahren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Der Eigentümer wird darüber informiert. 3. **Gutachten:** Ein Sachverständiger wird vom Gericht beauftragt, den Wert des Grundstücks zu ermitteln. Dieses Gutachten ist Grundlage für das Mindestgebot. 4. **Bekanntmachung:** Das Gericht gibt den Versteigerungstermin öffentlich bekannt, meist im Internet und im Amtsgericht. 5. **Versteigerungstermin:** Am festgelegten Termin findet die Versteigerung im Amtsgericht statt. Interessenten können Gebote abgeben. 6. **Zuschlag:** Das Grundstück wird an den Höchstbietenden verkauft, sofern das Gebot bestimmte gesetzliche Mindestanforderungen erfüllt (z. B. 50 % des Verkehrswerts im ersten Termin). 7. **Verteilung des Erlöses:** Der Erlös aus der Versteigerung wird nach einer festgelegten Rangfolge an die Gläubiger verteilt. 8. **Eigentumsübergang:** Nach Zahlung des Kaufpreises und Erledigung aller Formalitäten wird der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/privatrecht/zwangsversteigerung/zwangsversteigerung_node.html).
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Das Notwegerecht (§ 917 BGB) erlischt grundsätzlich nicht automatisch bei einem Eigentümerwechsel. Es handelt sich um eine sogenannte Grunddienstbarkeit, die an das Grundstück gebu... [mehr]
Bei einem gewerblichen Grundstücksverkauf werden typischerweise folgende Fragen gestellt: 1. **Eigentumsverhältnisse:** Wer ist der rechtmäßige Eigentümer des Grundst&u... [mehr]
Der Satz „Der Rückfallanspruch bei Vorversterben erstreckt sich nicht auf das Surrogat bei einem unbebauten Grundstück“ stammt meist aus Schenkungsverträgen oder Übertr... [mehr]
Nach einer Zwangsversteigerung deines Hauses hängt die Zeit, die du noch darin wohnen kannst, von mehreren Faktoren ab: 1. **Rechtskraft des Zuschlags**: Nach dem Versteigerungstermin wird der Z... [mehr]
Ein Gutachter, der im Rahmen einer Zwangsversteigerung tätig ist, darf grundsätzlich Fotos vom Inneren der Immobilie anfertigen, auch wenn du als Eigentümer das nicht möchtest. Die... [mehr]
Ja, du bist grundsätzlich verpflichtet, dem gerichtlich bestellten Sachverständigen den Zutritt zum Haus zu ermöglichen, damit dieser das Gutachten für die Zwangsversteigerung erst... [mehr]
Beim Hausverkauf über einen Makler sind typischerweise folgende Schritte zu beachten: 1. **Maklerauswahl und Beauftragung** Auswahl eines geeigneten Immobilienmaklers und Abschluss eines Ma... [mehr]
Der Wert eines 28 Ar (2.800 m²) großen, recht zentral gelegenen Grundstücks in Backnang hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere von der genauen Lage, der Nutzungsart (z.B. Wo... [mehr]
Nein, ein Grundstück kann grundsätzlich nicht wirksam weiterverkauft werden, wenn der Verkäufer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, sondern lediglich eine Aufla... [mehr]