Ist der Wechsel des Arbeitsortes ein Kündigungsgrund für einen Mietvertrag trotz festgelegter Dauer?

Antwort

Ja, der Wechsel des Arbeitsortes kann unter bestimmten Umständen als wichtiger Grund für die vorzeitige Kündigung eines Mietvertrags trotz festgelegter Mietdauer anerkannt werden. In Deutschland beispielsweise kann ein Mieter gemäß § 543 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) außerordentlich kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Ein solcher wichtiger Grund kann ein berufsbedingter Umzug sein, insbesondere wenn der neue Arbeitsort weit entfernt liegt und ein tägliches Pendeln unzumutbar wäre. Es ist jedoch ratsam, den Vermieter frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls eine einvernehmliche Lösung zu suchen. In manchen Fällen kann auch die Stellung eines geeigneten Nachmieters helfen, eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag zu erreichen.

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