Ein Untermietvertrag kann grundsätzlich auch ohne die schriftliche Zustimmung der Hausverwaltung gültig sein, jedoch ist es ratsam, diese Zustimmung einzuholen. In vielen Mietverträgen... [mehr]
Die außerordentliche Kündigung eines Verwaltervertrags bei Pflichtverletzungen des Hausverwalters kann sich nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) richten. Dieser Paragraph regelt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. Hier ist der Link zum Gesetzestext: [§ 626 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html)
Ein Untermietvertrag kann grundsätzlich auch ohne die schriftliche Zustimmung der Hausverwaltung gültig sein, jedoch ist es ratsam, diese Zustimmung einzuholen. In vielen Mietverträgen... [mehr]
Ja, als Untermieter kannst du rechtlich belangt werden, auch wenn du seit zwei Jahren in der Wohnung lebst, ohne dass die Hausverwaltung oder der Vermieter davon weiß. In Deutschland ist eine Un... [mehr]
Ein Zeitmietvertrag ist in der Regel an bestimmte Fristen gebunden, und ein vorzeitiger Ausstieg kann schwierig sein. Ohne triftige Gründe, wie beispielsweise eine gesundheitliche Beeinträch... [mehr]
In Deutschland kann ein Mieter nicht einfach so rausgeschmissen werden, wenn er einen Teil der Nebenkosten nicht zahlt. Zunächst muss der Vermieter den Mieter schriftlich über die ausstehend... [mehr]
Bei der Formulierung eines Kündigungsschreibens für eine Mietwohnung an die Erben gemäß § 564 BGB ist es wichtig, die relevanten Informationen klar und präzise darzustel... [mehr]
Gemäß § 564 BGB haben Erben eines Mieters das Recht, das Mietverhältnis unter bestimmten Bedingungen fortzuführen. Ein Vermieter kann jedoch unter bestimmten Umständen d... [mehr]
Gemäß § 564 BGB hast du als Mieter unter bestimmten Umständen ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Vermieter verstorben ist und die Erben die Mietverhäl... [mehr]