Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Die außerordentliche Kündigung eines Verwaltervertrags bei Pflichtverletzungen des Hausverwalters kann sich nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) richten. Dieser Paragraph regelt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. Hier ist der Link zum Gesetzestext: [§ 626 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html)
Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Ein Mieter kann grundsätzlich kein Recht auf Einsicht in das Grundbuch oder auf einen Grundbuchauszug bezüglich anderer Immobilien des Vermieters geltend machen. Das Grundbuch ist ein amtlic... [mehr]
Die Übergabe einer Hausverwaltung erfolgt in mehreren Schritten, um einen reibungslosen Wechsel zwischen der alten und der neuen Hausverwaltung sicherzustellen. Typischerweise läuft der Proz... [mehr]
Seit dem 1. Dezember 2022 gilt nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dass Wohnungseigentümer grundsätzlich einen zertifizierten Verwalter bestellen müssen. Allerdin... [mehr]
Ein Mieter darf in der Regel nicht ohne Ankündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist fristlos kündigen und einfach ausziehen. Eine fristlose K&uum... [mehr]
Der Satz bedeutet, dass Frau Rabien umziehen musste, weil ihre Versicherungsgesellschaft den Hypothekenkredit gekündigt hat. Eine Hypothek ist ein Kredit, der meist für den Kauf oder Bau e... [mehr]