In einer Hausverwaltung sind verschiedene Kenntnisse und Fähigkeiten wichtig, um Immobilien effizient und rechtssicher zu verwalten. Zu den wichtigsten Aspekten gehören: 1. **Rechtliche Ken... [mehr]
Die außerordentliche Kündigung eines Verwaltervertrags bei Pflichtverletzungen des Hausverwalters kann sich nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) richten. Dieser Paragraph regelt die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Tatsachen gegeben sind, aufgrund derer dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Vertrags nicht zugemutet werden kann. Hier ist der Link zum Gesetzestext: [§ 626 BGB](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__626.html)
In einer Hausverwaltung sind verschiedene Kenntnisse und Fähigkeiten wichtig, um Immobilien effizient und rechtssicher zu verwalten. Zu den wichtigsten Aspekten gehören: 1. **Rechtliche Ken... [mehr]
Typische Probleme am und im Haus, die in der Hausverwaltung häufig auftreten, sind: **1. Feuchtigkeit und Schimmel** - **Entstehung:** Durch schlechte Belüftung, undichte Dächer, defek... [mehr]
Ein Vermieter kann das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigen, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen V... [mehr]
Eine Kündigung der Wohnung durch den Mieter wegen unverhältnismäßig hoher Reparaturkosten ist grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. **Wicht... [mehr]
Wenn der Vermieter dir kündigt, kann er dich nicht einfach sofort „auf die Straße setzen“. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)... [mehr]
Ja, eine Eigenbedarfskündigung gilt als ordentliche Kündigung. Das bedeutet, dass der Vermieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristen und -formen b... [mehr]