Die außerordentliche Kündigung eines Verwaltervertrags bei Pflichtverletzungen des Hausverwalters kann sich nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) richten. Dieser Paragrap... [mehr]
Die außerordentliche Kündigung eines Verwaltervertrags bei Pflichtverletzungen des Hausverwalters kann sich nach § 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) richten. Dieser Paragrap... [mehr]
Schwerwiegende Pflichtverletzungen als Mieter bei baulichen Veränderungen im Bad oder Garten liegen vor, wenn ohne Zustimmung des Vermieters gravierende Eingriffe vorgenommen werden, die den ursp... [mehr]
§ 292 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland regelt die sogenannte "Surrogation" im Rahmen der Herausgabepflicht Diese Vorschrift kommt zur Anwendung, wenn jemand eine... [mehr]