Wann brauche ich § 292 BGB?

Antwort

§ 292 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland regelt die sogenannte "Surrogation" im Rahmen der Herausgabepflicht Diese Vorschrift kommt zur Anwendung, wenn jemand eine Sache herausgeben muss, diese Sache aber nicht mehr vorhanden ist. In einem solchen Fall muss derjenige, der zur Herausgabe verpflichtet ist, den Ersatz herausgeben, den er für die Sache erhalten hat. Ein praktisches Beispiel: Wenn jemand eine Sache unrechtmäßig verkauft hat und zur Herausgabe verpflichtet ist, aber die Sache nicht mehr besitzt, muss er den Erlös aus dem Verkauf herausgeben. Der § 292 BGB ist also relevant, wenn es um die Erfüllung von Herausgabepflichten geht und die ursprüngliche Sache nicht mehr vorhanden ist.

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