§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
§ 292 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland regelt die sogenannte "Surrogation" im Rahmen der Herausgabepflicht Diese Vorschrift kommt zur Anwendung, wenn jemand eine Sache herausgeben muss, diese Sache aber nicht mehr vorhanden ist. In einem solchen Fall muss derjenige, der zur Herausgabe verpflichtet ist, den Ersatz herausgeben, den er für die Sache erhalten hat. Ein praktisches Beispiel: Wenn jemand eine Sache unrechtmäßig verkauft hat und zur Herausgabe verpflichtet ist, aber die Sache nicht mehr besitzt, muss er den Erlös aus dem Verkauf herausgeben. Der § 292 BGB ist also relevant, wenn es um die Erfüllung von Herausgabepflichten geht und die ursprüngliche Sache nicht mehr vorhanden ist.
§ 1017 BGB gibt es im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht. Vermutlich meinst du § 117 BGB, der das sogenannte Scheingeschäft regelt. **Scheingeschäft einfach erkl&a... [mehr]
§ 117 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt das sogenannte Scheingeschäft. Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien ein Rechtsgeschäft nur zum Schein abschließen,... [mehr]
Der sogenannte „Taschengeldparagraph“ (§ 110 BGB, nicht § 106 BGB) regelt, dass Minderjährige Verträge wirksam abschließen können, wenn sie die Leistung mit... [mehr]
§ 242 BGB ist eine zentrale Vorschrift im deutschen Zivilrecht und lautet: **§ 242 BGB – Leistung nach Treu und Glauben** *"Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu be... [mehr]
Nach § 2018 BGB („Herausgabeanspruch des Eigentümers“) ist geregelt, dass der Eigentümer von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen kann. Zu den Kosten der Herausga... [mehr]
§ 362 BGB regelt im deutschen Zivilrecht die sogenannte "Erfüllung" einer Schuld. Das bedeutet: Eine Verpflichtung aus einem Schuldverhältnis (z.B. aus einem Vertrag) erlischt... [mehr]