Ab wie vielen Eigentümern ist ein zertifizierter Hausverwalter vorgeschrieben?

Antwort

Seit dem 1. Dezember 2022 gilt nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), dass Wohnungseigentümer grundsätzlich einen zertifizierten Verwalter bestellen müssen. Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: In Wohnanlagen mit **weniger als neun Sondereigentümern** (also Eigentumswohnungen) und wenn einer der Eigentümer zum Verwalter bestellt wird, ist kein zertifizierter Verwalter erforderlich. **Zusammengefasst:** - **Ab neun Sondereigentümern** (Wohnungen) ist ein zertifizierter Verwalter Pflicht, sofern nicht ein Eigentümer selbst die Verwaltung übernimmt. - **Bei weniger als neun Sondereigentümern** ist ein zertifizierter Verwalter nur dann Pflicht, wenn ein Dritter (also kein Eigentümer) die Verwaltung übernimmt. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/2020/WEG.html).

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