Wie lange ist die Verjährungsfrist für Hausgeldzahlungen?

Antwort

Die Verjährungsfrist für Hausgeldforderungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft beträgt grundsätzlich **drei Jahre**. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die Gemeinschaft von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen (§ 195, § 199 BGB). Beispiel: Hausgeld für das Jahr 2020 wird im Laufe des Jahres 2020 fällig. Die Verjährungsfrist beginnt am 31.12.2020 und endet am 31.12.2023. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Anwaltverein](https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/eigentum/hausgeld-was-ist-das-und-was-passiert-bei-nichtzahlung) oder im [Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html).

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