Wann können Adam und Eva Muster den Mietvertrag kündigen?

Antwort

In der Schweiz ist die Kündigung von Mietverträgen in der Regel durch das Obligationenrecht (OR) geregelt. Für Wohnungen beträgt die Kündigungsfrist in der Regel drei Monate auf einen ortsüblichen Kündigungstermin. In Zürich sind die ortsüblichen Kündigungstermine in der Regel der 31. März, der 30. Juni und der 30. September. Wenn Adam und Eva Muster den Mietvertrag am 5. Februar kündigen, ist der nächstmögliche Kündigungstermin der 30. Juni, da die Kündigung spätestens drei Monate vor dem Kündigungstermin beim Vermieter eintreffen muss. Es ist wichtig, die Kündigung schriftlich und per Einschreiben zu versenden, um sicherzustellen, dass sie fristgerecht und nachweisbar beim Vermieter ankommt.

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