Kündigungsschreiben an Erben einer Mietwohnung gemäß § 564 BGB - außerordentliches Kündigungsrecht?

Antwort

Gemäß § 564 BGB hast du als Mieter unter bestimmten Umständen ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn der Vermieter verstorben ist und die Erben die Mietverhältnisse nicht fortsetzen möchten. In einem Kündigungsschreiben an die Erben solltest du folgende Punkte beachten: 1. **Betreff**: Kündigung des Mietverhältnisses 2. **Absender**: Deine Adresse 3. **Empfänger**: Adresse der Erben 4. **Datum**: Das Datum, an dem das Schreiben verfasst wird 5. **Einleitung**: Kurze Erklärung, dass du das Mietverhältnis kündigen möchtest. 6. **Kündigungsgrund**: Hinweis auf das außerordentliche Kündigungsrecht gemäß § 564 BGB. 7. **Kündigungsfrist**: Angabe des Kündigungsdatums, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Fristen. 8. **Schluss**: Bitte um Bestätigung des Erhalts der Kündigung und deine Kontaktdaten für Rückfragen. Es ist ratsam, das Schreiben per Einschreiben zu versenden, um einen Nachweis über den Versand und den Erhalt zu haben.

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