Darf man in einer Mietwohnung Pilzkopfzapfen am Fenster nachrüsten?

Antwort

Das Nachrüsten von Pilzkopfzapfen an Fenstern in einer Mietwohnung gilt als bauliche Veränderung. Solche Maßnahmen dürfen Mieter grundsätzlich **nicht ohne Zustimmung des Vermieters** durchführen. Pilzkopfzapfen erhöhen zwar die Sicherheit gegen Einbruch, aber sie verändern die Fensterbeschläge und damit die Bausubstanz. **Empfehlung:** Vor dem Nachrüsten solltest du unbedingt die schriftliche Erlaubnis des Vermieters einholen. Ohne diese Zustimmung riskierst du, dass du beim Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen oder sogar Schadensersatz leisten musst. **Tipp:** Manche Vermieter sind offen für sicherheitssteigernde Maßnahmen, vor allem wenn du die Kosten übernimmst. Ein Gespräch lohnt sich also. **Fazit:** Ohne Erlaubnis des Vermieters ist das Nachrüsten von Pilzkopfzapfen an Fenstern in einer Mietwohnung nicht zulässig.

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