In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung, die exakt vorgibt, bis zu welcher Uhrzeit in Mietshäusern gebohrt werden darf. Allerdings gelten die allgemeinen Ruhezeiten,... [mehr]
Das Nachrüsten von Pilzkopfzapfen an Fenstern in einer Mietwohnung gilt als bauliche Veränderung. Solche Maßnahmen dürfen Mieter grundsätzlich **nicht ohne Zustimmung des Vermieters** durchführen. Pilzkopfzapfen erhöhen zwar die Sicherheit gegen Einbruch, aber sie verändern die Fensterbeschläge und damit die Bausubstanz. **Empfehlung:** Vor dem Nachrüsten solltest du unbedingt die schriftliche Erlaubnis des Vermieters einholen. Ohne diese Zustimmung riskierst du, dass du beim Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen oder sogar Schadensersatz leisten musst. **Tipp:** Manche Vermieter sind offen für sicherheitssteigernde Maßnahmen, vor allem wenn du die Kosten übernimmst. Ein Gespräch lohnt sich also. **Fazit:** Ohne Erlaubnis des Vermieters ist das Nachrüsten von Pilzkopfzapfen an Fenstern in einer Mietwohnung nicht zulässig.
In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung, die exakt vorgibt, bis zu welcher Uhrzeit in Mietshäusern gebohrt werden darf. Allerdings gelten die allgemeinen Ruhezeiten,... [mehr]
Neue zweifachverglaste Fenster haben in der Regel einen U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) zwischen 1,1 und 1,4 W/(m²·K). Der genaue Wert hängt von der Qualität des Rahmens... [mehr]
Die optimale Anzahl und Größe der Fenster in einer Wohnküche mit 35 m², südseitig ausgerichtet, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Tageslichtbedarf:** Für Wohnr&... [mehr]