Ein Vermieter kann unter bestimmten Voraussetzungen Geld von einem Mieter verlangen, der unerlaubt untervermietet hat. Die möglichen Anspruchsgrundlagen sind: 1. **Vertragsverletzung**: Wenn der Mietvertrag eine Klausel enthält, die die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters verbietet, kann der Vermieter Schadensersatz wegen Vertragsverletzung verlangen (§ 280 BGB). 2. **Ungerechtfertigte Bereicherung**: Der Vermieter kann einen Anspruch auf Herausgabe der durch die unerlaubte Untervermietung erzielten Mieteinnahmen haben (§ 812 BGB). 3. **Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung**: Wenn durch die unerlaubte Untervermietung ein Schaden entstanden ist, kann der Vermieter Schadensersatz nach den allgemeinen Regeln des Deliktsrechts verlangen (§ 823 BGB). 4. **Vertragsstrafe**: Falls im Mietvertrag eine Vertragsstrafe für den Fall der unerlaubten Untervermietung vereinbart wurde, kann der Vermieter diese Vertragsstrafe geltend machen (§ 339 BGB). Es ist wichtig, dass der Vermieter die jeweiligen Voraussetzungen der Anspruchsgrundlagen nachweisen kann.