Welche Daten muss ein Makler nach DSGVO erheben, um mit einem Interessenten Daten auszutauschen?

Antwort

Als Makler musst du nach der Datenschutz-GrundverordnungDSGVO) bestimmte Daten erheben, um rechtmäßig mit einem Interessenten Daten auszutauschen. Dazu gehören: 1. **Identität des Interessenten**: Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 2. **Zweck der Datenerhebung**: Du musst klar angeben, warum du die Daten erhebst (z.B. zur Vermittlung von Immobilien). 3. **Rechtsgrundlage**: Du musst die rechtliche Grundlage für die Datenverarbeitung angeben, z.B. Einwilligung des Interessenten oder berechtigtes Interesse. 4. **Informationen über die Datenverarbeitung**: Der Interessent muss über seine Rechte informiert werden, wie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Widerspruch. 5. **Datenminimierung**: Erhebe nur die Daten, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind. Es ist wichtig, dass du die Einwilligung des Interessenten einholst, bevor du seine Daten verarbeitest oder weitergibst.

Kategorie: Immobilien Tags: Daten DSGVO Makler
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