Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Personen, deren Daten erhoben werden, umfassend informiert werden. Bei einer Immobilienanfrage über eine Website oder Landingpage bedeutet... [mehr]
Bei einer Kundenanfrage über Immobilienportale wie [Immowelt](https://www.immowelt.de/) oder [ImmoScout24](https://www.immobilienscout24.de/) werden personenbezogene Daten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) des Interessenten an den Anbieter (Makler, Vermieter, Verkäufer) übermittelt. Die Verarbeitung dieser Daten unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). **Zustimmung nach DSGVO:** 1. **Vertragliche Anbahnung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO):** Die Übermittlung und Verarbeitung der Daten erfolgt in der Regel nicht auf Basis einer expliziten Einwilligung (Zustimmung), sondern auf Grundlage der Vertragsanbahnung. Der Interessent stellt eine Anfrage, um Informationen zu einer Immobilie zu erhalten oder einen Besichtigungstermin zu vereinbaren. Die Verarbeitung ist zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. 2. **Informationspflichten:** Die Portale sind verpflichtet, den Interessenten bei der Datenerhebung über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren (Art. 13 DSGVO). Dies geschieht meist über Datenschutzhinweise auf der Website und im Anfrageformular. 3. **Weitergabe an Anbieter:** Der Interessent wird im Anfrageprozess darauf hingewiesen, dass seine Daten an den jeweiligen Anbieter weitergeleitet werden. Dies ist Teil der Informationspflicht und erfolgt in der Regel durch einen entsprechenden Hinweistext, dem der Nutzer durch Absenden der Anfrage zustimmt. 4. **Einwilligung für Werbung:** Eine ausdrückliche Einwilligung (Opt-in) ist nur erforderlich, wenn die Daten für andere Zwecke als die Bearbeitung der Anfrage genutzt werden sollen, z. B. für Newsletter oder Werbezwecke. In diesem Fall muss der Interessent aktiv zustimmen. **Fazit:** Die Zustimmung im Sinne einer expliziten Einwilligung ist bei einer reinen Immobilienanfrage über Immowelt oder ImmoScout24 in der Regel nicht erforderlich, da die Verarbeitung zur Vertragsanbahnung erfolgt. Die Portale erfüllen ihre DSGVO-Pflichten durch transparente Information und Hinweise im Anfrageprozess. Eine explizite Einwilligung ist nur für weitergehende Zwecke (z. B. Werbung) notwendig. Weitere Informationen findest du direkt bei den Datenschutzbestimmungen von [Immowelt](https://www.immowelt.de/ueberuns/datenschutz) und [ImmoScout24](https://www.immobilienscout24.de/agb/datenschutz.html).
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Personen, deren Daten erhoben werden, umfassend informiert werden. Bei einer Immobilienanfrage über eine Website oder Landingpage bedeutet... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten von Mietinteressenten nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, erfo... [mehr]
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten von Mietern grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck, für den sie erhoben wur... [mehr]